Archiv:30. Oktober 2013

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Sturm­schäden – wann zahlt die Gebäudeversicherung

Sturm­schäden – wann zahlt die Gebäudeversicherung

Umstürzende Bäume, der Sturm riss Dachziegel runter, Satellitenschüsseln und Fassaden­teile sind beschädigt, sind nur einige Beispiele.

Die meisten Gebäudeversicherungen zahlen erst ab Windstärke 8 (62-74 km/h).
Viele der von mir angebotenen Tarife sehen [highlight background=”#66b200″]keine Mindestwindstärke[/highlight] vor!

 

 

Gehen Sie im Schadenfall wie folgt vor:

  • Aussagekräftige Bilder vom Schaden zur Beweissicherung machen.
  • Schadenmeldung an mein Büro per Email an verwaltung@klaus-braun.com.
    Hier enthalten bitte:
    • kurze Schadenschilderung
    • Schadentag
    • Kostenvoranschlag bzw. geschätzte Schadenhöhe
    • Schadenbilder
  • Aufgund Ihrer vertraglichen Schadenminderungspflicht, leiten Sie bei dringendem Handlungsbedarf, entsprechende Reparaturarbeiten in die Wege (um weitere Folgeschäden zu verhindern).

 

 

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