Archiv:30. März 2015

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Sturmschaden erst ab Windstärke 8?

Sturmschaden erst ab Windstärke 8?

Die meisten Gebäudeversicherungen leisten erst ab Sturmstärke 8.
Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62-74 km/h.
Ist der Wind schwächer, erstattet die Versicherung den Schaden nicht.

Doch es geht auch anders. Einige empfehlenswerte Tarife finden Sie hier.


Wichtige Infos zu Sturmschäden – aktuell Sturmtief Niklas:

  • Ggf. Notfallmaßnahmen ergreifen (z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse)
  • Fotos der Gebäude-Beschädigungen
  • Auflistung der Beschädigungen an Ihrem Gebäude
  • Kostenvoranschläge über die erforderlichen Reparaturkosten

Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Sachen bis zu einer Freigabe oder Besichtigung, aufbewahrt werden müssen.

 

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