Arbeitsunfall auf dem Weg zum Klo?

Ein Mann kam während einer Dienstreise in seinem Hotelzimmer zu Fall.
Beim nächtlichen Gang zur Toilette, verfing er sich mit den Füßen im Bettüberwurf und kam zu Fall. Dabei zog er sich einen Bruch des ersten Lendenwirbelkörpers zu.
Der Mann erhält keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung!
Das hat das Sozialgericht Detmold mit Urteil vom 5. November 2015 entschieden (S 31 U 427/14).

Kaum zu glauben aber darum kann eine private Unfallversicherung wichtig sein.

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