Weihnachtszeit ist Glühweinzeit

Ein Glühwein.
Swei Glühwein.
Rei Lühwei.
Hie Hühei.
Flünei.
Snlwln.

Und dann passiert ein Unfall.
Sie rutschen aus und fallen auf den Rücken.
Es wird eine Rückenschädigung von 65% festgestellt.

Viele Tarife zahlen bei Bewusstseinsstörungen durch Alkohol nicht. Sie erhalten u. U. KEINE Leistung!

Auch der sogenannte Mitwirkungsanteil spielt eine entscheidende Rolle.
Aufgrund eines bereits vorliegenden degenerativen Bandscheibenvorfalls, wird bei einem Unfall ein Mitwirkungsanteil von 35 Prozent festgestellt.
Es erfolgt daher eine Kürzung des Invaliditätsgrades um 35 mal 65% gleich 22,75%.

Die zur Berechnung der Versicherungsleistungen zugrunde gelegte Invalidität beträgt nunmehr nur 42,25% (65% abzügl. 22,75% = 42,25%). Gute Tarife verzichten erst ab 40% oder mehr, auf die Anrechnung der Mitwirkung von bestehenden Krankheiten (bis 100% möglich).

Unter Berücksichtigung des Mitwirkungsanteils, können sich hier schnell Leistungsunteschiede  von z.B. 50.000,-€ bis 200.000,- € zusammenkommen.

Wichtigster Baustein jeder Unfallversicherung ist die Invaliditätssumme.
Liegt ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vor, so wird die Versicherungsleistung entsprechend der Gliedertaxe und dem Invaliditätsgrad bestimmt.

Worauf Sie sonst noch achten sollten.

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