Herzlich
willkommen!

Das Ziel einer guten Beratung ist es,

nicht den leistungsstärksten oder billigsten,

sondern den passenden Versicherungsschutz zu finden!

     Klaus Braun
Versicherungsmakler


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Seit über 26 Jahren
für meine
Kunden tätig.

1
Räum- und Streupflicht – Wer braucht welchen Versicherungsschutz?
2
Frohe Weihnachten
3
Staatliche Riester-Zulage noch rückwirkend für 2013!
4
Mini-Flug-Drohnen werden zum Freizeitspaß
5
Ihre Kfz-Versicherung
6
Wasserleitungen außerhalb von Gebäuden

Räum- und Streupflicht – Wer braucht welchen Versicherungsschutz?

Wohneigentümer:

  • Private Haftpflichtversicherung reicht aus, wenn sie selbst auf dem Grundstück wohnen.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Wohnungseigentümergemeinschaften oder nicht selbst bewohnten/vermieteten Immobilien.

Mieter, die zum Winterdienst verpflichtet sind, sollten unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung haben. Verunfallt z.B. ein Passant auf einer nicht-geräumten Fläche, sind u.U. Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld zu zahlen.

Staatliche Riester-Zulage noch rückwirkend für 2013!

Wer sich die staatliche Riester-Zulage noch für das Jahr 2013 nicht entgehen lassen will, muss bis 31.12. handeln (d. h. der Antrag muss zu diesem Termin bei Ihrem Anbieter eingegangen sein)!
Für 2014 sollte der der Antrag bis spätestens 31.12.2016 eingereicht werden.
Der Zulagen-Antrag kann beim Anbieter angefordert werden oder Sie nutzen den jährlichen Fragebogen Ihres Anbieters.

So erhalten Sie die max. Zulagen:

Grundzulage: 154,-€
4 % Ihres Vorjahreseinkommens* (mindestens 60 EUR; höchstens jedoch 2.100 EUR inkl. staatlicher Zulagen)
* Rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr, abzüglich Zulagen.

Kinderzulage/n: 185 EUR/300 EUR*  
* Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 EUR.

Beispiel:
4 % Ihres Vorjahreseinkommens abzügl. der Zulagen = zu zahlender Beitrag
40.000,-€ : 100 * 4 = 1.600€ – 154,-€ – 2x 300,-€ = 846,-€ : 12 Mon. = 70,50€ mtl. Beitrag und 754,-€ Jahreszulage vom Staat.

Mini-Flug-Drohnen werden zum Freizeitspaß

Für sämtliche derartige Flugobjekte, die unter freiem Himmel betrieben werden, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut Pflicht.
Deshalb, am besten vor Inbetriebnahme des neuen Spielzeugs, mit ihrer Versicherung klären, inwieweit die derzeitige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt.
In guten und aktuellen Tarifen, kann das Risiko der privaten Nutzung, von Flugobjekten deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt , mitversichert sein.

Für Geräte mit mehr als 5 kg Gewicht müssen Modellflugzeug-Piloten in jedem Fall eine spezielle Haftpflichtdeckung für Luftfahrzeuge abschließen.

Schäden können z. B. entstehen, wenn eine Drohne:

  • Menschen verletzt
  • einen PKW beschädigt
  • in eine Stromleitung fliegt

Wasserleitungen außerhalb von Gebäuden

Urteil: Gebäudeversicher und Rohrbruch auf Dachterasse

Wurde im Rahmen einer Gebäudeversicherung vereinbart, dass Bruchschäden an Rohren innerhalb des versicherten Gebäudes versichert sind, so umfasst der Versicherungsschutz keine Wasserleitungen, die auf einer Dachterrasse unterhalb der Holzdielen zur Bewässerung der dortigen Bepflanzung verlegt wurden. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 9. Januar 2015 hervor (6 U 166/13).

Fazit:
Auch auf die Mitversicherung von Bruchschäden an Rohren außerhalb des versicherten Gebäudes achten!
Diese sollten in der Leistungsübersicht und Bedingungen gesondert aufgefüht bzw. eingeschlossen sein.
Ausnahme Allgefahrendeckung: Hier ist erstmal alles mitversichert, was nicht ausdrücklich in den Ausschlüssen genannt ist.

Weitere Infos zur Wohngebäudeversicherungen …

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