Unfall

Unfallversicherung
im Vergleich

100% unverbindlich & kostenfrei

>> Online-Vergleich 1 <<

>> Online-Vergleich 2 <<

Hinweis: “Die Beste” Versicherung gibt es nicht, sondern nur den für Sie passenden Tarif, gemäß Ihren Anforderungen (Leistungen/Preis).

+ Testsieger

+ Top-Leistung

+ Preis/Leistung

Spartarif

+ Rabatte einschließen

+ Online-Abschluss

Allgemeine Infos zur Unfallversicherung

Versichert ist ein plötzlich, unfreiwillig von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches unfreiwillig einen bleibenden Gesundheitsschaden hervorruft. Die Unfallversicherung zahlt abhängig vom Invaliditätsgrad (Gliedertaxe) eine Versicherungssumme oder Rente  aus. Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherungen über Berufsgenossenschaften, besteht sowohl in der Freizeit, wie auch bei der beruflichen Tätigkeit Versicherungsschutz.

Bedarf haben insbesodere Personen mit “gefährlichen“ Hobbys oder Berufen wie z. B. Motorradfahren Skifahren, Tauchen, Fußball, Mountainbiking, Dachdecker sowie Kinder und ältere Geschäftsmann, Leiter, Sturz, Unfall, FallenMenschen. Es kann aber auch ALLE Anderen treffen, wie z.B. auch Hausfrauen oder -Männer.

Beispiele können ein vom Zeckenbiss geschädigtes Kind (Borreliose) sein. Ein Autofahrer verliert bei einem Unfall ein Bein. Ein Dachdecker stürzt vom Gerüst. Eine Rentner fällt auf der Treppe, zieht sich einen Beckenbruch zu und muss ausgeschlagene Zähne ersetzt bekommen.

Beiträge richten sich nach den versicherten Leistungen bzw. Höhe der Versicherungssummen. Viele Gesellschaften bieten Tarife von der Basis- bis zur Top-Deckung. Angebote und Vergleiche können Sie <<hier>> rechnen.

Lücken sind meist zu niedrige Invaliditätsleistungen, oft in Kombination mit dem Luxus eines Unfall-Krankenhaustagegeld. Zu niedrige Gliedertaxen oder der Verlust der Stimme ist nicht mitversichert.

 Meine Tipps für Sie: Geschäftsmann, Daumen hoch

  • Gliedertaxen vergleichen (Verlust der Stimme, Geschmack, Schäden an Finger, Hand, Bein, Auge, ect.). Welcher Bereich ist IHNEN wichtig!?
  • Mitwirkungsanteil: Der Versicherer sollte unbedingt auf Kürzung der Leistung wegen Vorschäden verzichten. Ein höherer Mitwirkungsanteil bedeutet, dass Vorerkrankungen weniger oft zu Leistungsminderungen oder gar zu gänzlichem Leistungsausschluss führen. Einige Tarife rechnen einen Mitwirkungsanteil erst ab 50 Prozent, andere erst ab 75% und Top-Tarife nur bei 100 Prozent Mitwirkung an. Hintergrund: War der betroffene Körperteil schon vor dem Unfall geschädigt, zahlen die Versicherer normalerweise nicht nach Gliedertaxe. Wer etwa schon vorher unter Arthrose litt, wird nicht die vollen 55 Prozent bekommen, wenn er eine Hand verliert, sondern vielleicht nur 30 Prozent. Das kann gerade für ältere Versicherte zum Problem werden.
    Ein Beispiel: Nach einer unfallbedingten Oberschenkelhalsfraktur wird bei der Versicherungsnehmerin erstmalig eine Osteoporose diagnostiziert. Trotz einer umfangreichen Therapie und Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks bleibt eine Bewegungseinschränkung des Beines zurück. Die Patientin ist zeitweise sogar auf den Rollstuhl angewiesen. Ein medizinischer Gutachter bestätigt eine bleibende Invalidität von 40 Prozent. Der Mitwirkungsanteil der Osteoporose wird mit 90 Prozent beziffert. Nicht wenige Versicherer kürzen in diesem Fall die Entschädigung drastisch.
  • Eigenbewegungen:  Eine Unfallversicherung mit Eigenbewegungsklausel zahlt auch, bei sportlichen Aktivitäten ohne Fremdeinwirkung passiert. Der Versicherer leistet dann z.B. wenn ein Gelenk verrenkt wird Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
  • Kosmetische Operationen inklusive Zahnersatz aller natürlichen Zähne.
  • Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sind schlecht verzinste Sparverträge.
  • In der Kinder-Unfallversicherung gibt es z.B. folgende Punkte, auf die Sie achten können wie etwa Rooming-in*, Nachhilfekosten, Vergiftungen, Infektionen durch Insektenstiche und Impfungen, Eigenbewegungen sowie ausreichende Deckung für kosmetische Operationen.
  • Erweiterung des Unfallbegriffes wie z.B:
    – Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt
    Krebserkrankungen
    Schlaganfall
    – Einatmen von Gasen
    tauchtypische Gesundheitsschäden
    Infektionen inklusive Zeckenstich
    können ebenfalls in der Unfallversicherung abgesichert sein.

* damit ein Elternteil im selben Zimmer übernachten kann wie das verunfallte Kind

Tarif OHNE Gesundheitsfragen

Der ASKUMA SorgenfreiPlus hat den Anspruch der leistungsstärkste Unfallversicherungstarif am Markt zu sein.
Risikoträger dieses Deckungskonzept ist die WWK-Versicherung.

Highlights      Bedingungen

Insbesondere die TOP-Gliedertaxe und keine Anrechnung einer Mitwirkung  bei Vorerkrankungen (=100%*), sind, neben vielen anderen Punkten, sehr positiv zu bewerten.
Der Tarif ist leider nicht im Onlinevergleich enthelten. Ein Angebot erstelle ich gerne auf Anfrage.

Der Basler-Gold-Taxe100 ist ein weiterer empfehlenswerter Tarif in diesem Bereich.
Der Mitwirkungsanteil bei Vorerkrankungen liegt hier bei 75 %*. Im Tarif mit Gesundheitsfragen ebenfalls bei 100%.
Der Tarif kann im Onlinevergleich berechnet werden.

* Der Mitwirkungsanteil liegt bei den meisten Tarifen i.d.R. bei 25-50%. Ein Mitwirkungsanteil mindert die Leistung bei Invalidität um einen bestimmten Prozentsatz. Je höher der Wert in %, desto besser, weil dann weniger bis nichts angerechnet wird.

Beispiel 1:
ohne Progression, ohne Mitwirkungsanteil (=100%)
Grundsumme 100.000 € x Gliedertaxe 70% = 70.000 € Leistung

Beispiel 2:
ohne Progression, mit Mitwirkungsanteil von 40%
Gliedertaxe 70% x Mitwirkungsanteil 40% = 28%
Gliedertaxe 70% – Differenz 28% = 42%
Leistung (nur)= 42.000 €

Unterschied: 28.000 € !!

Wurde eine Progression vereinbart, so erhöht sich die Invaliditätsleistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad um eine Mehrfaches der eigentlich vereinbarten Invaliditätsgrundsumme.

© 2014-2018 Klaus Braun. Powered by WordPress & Meks.