Thema:Sicherheit

1
Mini-Flug-Drohnen werden zum Freizeitspaß
2
Homepage wieder online!

Mini-Flug-Drohnen werden zum Freizeitspaß

Für sämtliche derartige Flugobjekte, die unter freiem Himmel betrieben werden, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut Pflicht.
Deshalb, am besten vor Inbetriebnahme des neuen Spielzeugs, mit ihrer Versicherung klären, inwieweit die derzeitige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt.
In guten und aktuellen Tarifen, kann das Risiko der privaten Nutzung, von Flugobjekten deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt , mitversichert sein.

Für Geräte mit mehr als 5 kg Gewicht müssen Modellflugzeug-Piloten in jedem Fall eine spezielle Haftpflichtdeckung für Luftfahrzeuge abschließen.

Schäden können z. B. entstehen, wenn eine Drohne:

  • Menschen verletzt
  • einen PKW beschädigt
  • in eine Stromleitung fliegt

Homepage wieder online!

Sehr geehrte Kunden, liebe Besucher,

ich freue mich, Sie auf meiner komplett überarbeiteten Homepage begrüßen zu können! Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, gab es mehrere Anzeichen dafür, dass meine Seiten das Opfer einer Cyberattacke wurden.

Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass zu keiner Zeit Daten meiner Kunden und Interessenten gefährdet waren oder sind, da diese nicht online gespeichert sind.

Obwohl scheinbar keine bösartigen Aktionen über meine Seiten ausgeführt wurden, habe ich diese Attacke zum Anlass genommen, die Sicherheit meiner Internetpräsenz grundlegend zu überarbeiten. Als Ergebnis dessen freue ich mich, Ihnen hiermit meine neue Homepage präsentieren zu können. Somit stehen Ihnen auch wieder alle Informationen und Vergleichsrechner zur Verfügung.

Ihr Klaus Braun

 

© 2014-2018 Klaus Braun. Powered by WordPress & Meks.