Thema:Gebäude

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Stürmische Zeiten – Sturm ist nicht gleich Sturm!
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Wasserleitungen außerhalb von Gebäuden
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Sturm- und Hagelschäden nach aktuellem Unwetter
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Tornados auch in Deutschland!
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Sturmschaden erst ab Windstärke 8?
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Dichtheitsprüfung als steuerermäßigende Handwerkerleistung

Stürmische Zeiten – Sturm ist nicht gleich Sturm!

“Elvira” und “Friederike” … um nur zwei der extremen Wetterereignisse aus den letzten Monaten zu nennen.
Die Zahl der Sturm-, Hagel- und Elementarereignisse nimmt zu.

Die meisten Versicherungen leisten erst ab Windstärke 8 (62 km/h).
Schäden an Wohngebäuden oder Hausrat auf der Terrasse oder im Garten können jedoch schon bei geringeren Windstärken entstehen.

Einige Tarife verzichten auf die Windstärkenregelung und leisten schon bei Schäden, allein durch wetterbedingte Luftbewegungen.

Wasserleitungen außerhalb von Gebäuden

Urteil: Gebäudeversicher und Rohrbruch auf Dachterasse

Wurde im Rahmen einer Gebäudeversicherung vereinbart, dass Bruchschäden an Rohren innerhalb des versicherten Gebäudes versichert sind, so umfasst der Versicherungsschutz keine Wasserleitungen, die auf einer Dachterrasse unterhalb der Holzdielen zur Bewässerung der dortigen Bepflanzung verlegt wurden. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 9. Januar 2015 hervor (6 U 166/13).

Fazit:
Auch auf die Mitversicherung von Bruchschäden an Rohren außerhalb des versicherten Gebäudes achten!
Diese sollten in der Leistungsübersicht und Bedingungen gesondert aufgefüht bzw. eingeschlossen sein.
Ausnahme Allgefahrendeckung: Hier ist erstmal alles mitversichert, was nicht ausdrücklich in den Ausschlüssen genannt ist.

Weitere Infos zur Wohngebäudeversicherungen …

Sturm- und Hagelschäden nach aktuellem Unwetter

Die meisten Fälle betreffen die Teilkasko beim Kfz oder die Gebäudeversicherung.

Aufgrund der Vielzahl von Schäden kann sich die Bearbeitung des Schadens verzögern.
Gutschter, Dachdercker, Glaser, Rollladen-Facharbeiter, arbeiten auf Hochtouren!
Ich bitte daher um Verständnis.

Gebäudeversicherung:
Zur schnellen Bearbeitung Ihres Schaden, senden Sie bitte folgende Unterlagen per Email zu:
• Schadenbilder
• Auflistung der beschädigten Dinge
   Schadenaufstellung (für das Ausfüllen von Hand)    
   Schadenaufstellung (für das Ausfüllen am PC)
• Kostenvoranschlag
• kurze Schadenschilderung

Kfz-Versicherung:
Bei der Vielzahl der Kfz-Schäden werden in den meisten Fällen Besichtigungstermine mit Ihnen vereinbart.
Der Versicherer oder ein Gutachter melden sich dazu.
Ein Kostenvoranschlag und Bilder sind daher erstmal nicht notwendig.

Zur Erfüllung Ihrer Schadenminderungspflicht veranlassen Sie bitte alle ggfs. notwendigen Notreparaturen.
Ansonsten bedarf eine Reparatur der Schadenfreigabe der Versicherungsgesellschaft oder dessen Beauftragten.
Die Gesellschaft oder ein Beauftragter der Gesellschaft das Recht hat, den Schaden nach Höhe und Umfang zu prüfen. Daher bitte beschädigte Sachen aufzubewahren.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, geht die Schadenbearbeitung in der Regel schnell.
Bitte prüfen Sie, ob Ihrem Vertrag evtl. eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, die dann von der Schadenzahlung abgezogen wird.
In der Teilkasko beim Kfz findet keine Hochstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse statt.

Tornados auch in Deutschland!

Tornados sind auch in Deutschland möglich.
Der GDV-Verband hat hier einige Infos zusammengestellt und beschreibt, welche Schäden bei Unwettern wie versichert sind.
Das Webportal www.tornadoliste.de listet für letztes Jahr zudem über 230 Sturmereignisse auf, bei denen es sich wahrscheinlich um Tornados handelte.

Prüfen Sie daher dringend Ihre bestehenden Versicherungen, ob die genannten Unwetterschäden mitversichert sind!

Sturmschaden erst ab Windstärke 8?

Die meisten Gebäudeversicherungen leisten erst ab Sturmstärke 8.
Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62-74 km/h.
Ist der Wind schwächer, erstattet die Versicherung den Schaden nicht.

Doch es geht auch anders. Einige empfehlenswerte Tarife finden Sie hier.


Wichtige Infos zu Sturmschäden – aktuell Sturmtief Niklas:

  • Ggf. Notfallmaßnahmen ergreifen (z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse)
  • Fotos der Gebäude-Beschädigungen
  • Auflistung der Beschädigungen an Ihrem Gebäude
  • Kostenvoranschläge über die erforderlichen Reparaturkosten

Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Sachen bis zu einer Freigabe oder Besichtigung, aufbewahrt werden müssen.

 

Dichtheitsprüfung als steuerermäßigende Handwerkerleistung

 

Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen eines privat genutzten Wohnhauses, sind als steuerermäßigende Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG zu berücksichtigen.
Die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung dient der Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage und ist damit als (vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen.
Die regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit erhöht deren Lebensdauer, sichert deren nachhaltige Nutzbarkeit, dient der vorbeugenden Schadensabwehr und zählt damit zum Wesen der Instandhaltung.

 

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