Archiv:4. März 2015

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Dichtheitsprüfung als steuerermäßigende Handwerkerleistung

Dichtheitsprüfung als steuerermäßigende Handwerkerleistung

 

Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen eines privat genutzten Wohnhauses, sind als steuerermäßigende Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG zu berücksichtigen.
Die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung dient der Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage und ist damit als (vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen.
Die regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit erhöht deren Lebensdauer, sichert deren nachhaltige Nutzbarkeit, dient der vorbeugenden Schadensabwehr und zählt damit zum Wesen der Instandhaltung.

 

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