Karneval und Versicherungen
Bunte Verkleidungen, viel Musik, ausgelassene Stimmung und ein Gläschen in der Hand.
Feiern, Alkohol und dann Auto fahren passt nicht zusammen! Kommt es zu einem Unfall, kann der Kasko-Versicherer die Leistung verweigern, wenn Alkohol im Spiel war. Das Unfallopfer wird in jedem Fall von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt. War der Unfallverursacher alkoholisiert, kann der Versicherer ihn bis zu 5.000 Euro Regress nehmen.
Das Fahrrad ist keine Alternative für betrunkene Autofahrer!
Für Schäden die Sie Anderen, außerhalb des Autos hinzufügen, ist die Privathaftpflicht zuständig.
Die private Unfallversicherung tritt dann ein, wenn Sie selbst dauerhaft eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleiden. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur auf direktem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle.
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