Archiv:Oktober 2016

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Wie bekomme ich die volle Riester-Zulage?
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“Ist es Zeit für einen Wechsel der Kfz-Versicherung?“
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Unfallversicherung – “ungeschickte” Eigenbewegung
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Gesetzlicher Garantiezins auf Rentenleistungen sinkt erneut

Wie bekomme ich die volle Riester-Zulage?

Für die volle Riester-Zulage müssen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich der Zulagen, eingezahlt werden – mindestens jedoch 60,- Euro pro Jahr.

Zulagen:
154 Euro Grundzulage
185 Euro Kinderzulage für jedes Kind bzw. für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro

Beispiel (Vater + 2 Kinder):
30.000 Euro, davon 4% = 1.200 Euro

1.200 Euro
  – 154 Euro
  – 185 Euro
  – 300 Euro
  = 561 Euro

561 Euro Jahresbeitrag für die vollen Zulagen bzw. 46,75 Euro mtl. .
639 Euro staatl. Zulagen, was 53,25% Förderung entspricht

Was sollte Sie tun?Geschäftsmann, Check boxes, Häkchen
Letzte Jahresmitteilung prüfen, ob die genannten Zulagen in den genannten Höhen drin stehen. Wenn nicht, ist der Eigenbeitrag zu gering!
Rechnen Sie Ihren Eigenbeitrag wie vorstehend aus und zahlen die Differenz nach.
In der Regel genügt ein kurzes Schreiben an den Anbieter, dass man eine einmalige Sonderzahlung leisten oder den Beitrag erhöhen will.
Wichtig: Das Geld muss noch in diesem Jahr verbucht werden. Deshalb sollten Riester-Sparer nicht mehr allzu lange warten. Alternativ kann die Sonderzahlung auch unter Angabe der Versicherungsnummer selbst überwiesen werden.

“Ist es Zeit für einen Wechsel der Kfz-Versicherung?“

Jedes Jahr im November stellt sich Autofahrern dieselbe Frage.

Was können Sie jetzt tun?

Wie kann ich helfen?

  • Vergleich zu Ihrem bestehenden Vertrag erstellen
  • Versicherwechsel beantragen
  • Kündigung des Altvertrag für Sie übernehmen

Neue Versicherung finden
Der erste Schritt bei einem Versicherungswechsel ist immer der Abschluss einer neuen Versicherung, damit Sie nie ohne Versicherungsschutz dastehen.

Stichtag Kündigung 30.11.
Spätestens an diesem Tag muss Ihre Kündigung beim Versicherungsunternehmen vorliegen, damit pünktlich zum 01.01. des Folgejahres eine Versicherung bei Ihrem neuen Anbieter beginnen kann. Achtung: einige Versicherer haben abweichende Hauptfälligkeiten (unterjährig) mit ebenfalls 1 Monat Kündigungsfrist.

gdv-tarifmerkmale_kfz-versicherung_2016

Unfallversicherung – “ungeschickte” Eigenbewegung

Wer bei der Reparatur eines Zaunes einen Schritt macht, um das Herabfallen eines Bauteils zu verhindern und sich dadurch das Knie verdreht, erleidet mangels äußerer Einwirkung keinen versicherten Unfall. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (OLG Frankfurt, 02.06.2015 – 15 U 214/14).

Achten Sie daher auf den Einschluss von “Eigenbewegungen” in Ihrer Unfallversicherung. Denn bei einer “normalen” Unfallversicherung gilt folgende Definition:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Aktuelle Tarife vergleichen können Sie hier.

Gesetzlicher Garantiezins auf Rentenleistungen sinkt erneut

Ab dem 01.01.2017 sinkt der gesetzliche Garantiezins (Höchstrechnungszins) von 1,25 % auf 0,90 %.
Die Senkung des Zinssatzes hat erhebliche Auswirkungen auf die garantierten Rentenleistungen sowie die Brutto- und Nettobeiträge bei Neuverträgen.

Diese Produkte sind hier u. a. betroffen: 
– Berufsunfähigkeitsversicherungen
– klassische Rentenversicherungen
– fondsgebundene Rentenversicherungen
– Risikolebensversicherungen
– Pflegerentenversicherungen

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