Gesetzlicher Garantiezins auf Rentenleistungen sinkt erneut
Ab dem 01.01.2017 sinkt der gesetzliche Garantiezins (Höchstrechnungszins) von 1,25 % auf 0,90 %.
Die Senkung des Zinssatzes hat erhebliche Auswirkungen auf die garantierten Rentenleistungen sowie die Brutto- und Nettobeiträge bei Neuverträgen.
Diese Produkte sind hier u. a. betroffen:
– Berufsunfähigkeitsversicherungen
– klassische Rentenversicherungen
– fondsgebundene Rentenversicherungen
– Risikolebensversicherungen
– Pflegerentenversicherungen
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