Thema:Riester

1
“Riester” – Desaster oder doch nicht?!?
2
Riester-Grundzulage steigt auf 175,-EUR ab 01.01.2018
3
Wie bekomme ich die volle Riester-Zulage?
4
Riester-Zulage bis 31. Dezember beantragen …
5
Staatliche Riester-Zulage auch rückwirkend noch für 2011

“Riester” – Desaster oder doch nicht?!?

Die ARD-Sendung Plusminus hat in einem aktuellen Beitrag namens „Das Riester-Desaster“ kein gutes Haar an der Riester-Rente gelassen.
Das will Stephan Peters nicht unkommentiert lassen. Er hat ein unterhaltsames Gegenvideo gedreht, in welchem er mit den Hauptkritikpunkten aufräumt.

Sehen und hören Sie selbst …..

…. und noch einer – dann gehts hier weiter ….

Schauen Sie sich daher bitte jedes Jahr Ihre Jahresmitteilungen an, ob Sie die maximalen Zulagen bekommen.

  • Grundzulage 154,-€  im Jahr (ab 2018: 175,- €)
  • Kinderzulage/n 300,-€ für jedes ab 2008 geborene und 185,-€ für bis Ende 2007 geborene Kinder im Jahr.

Weitere Infos auch hier …. 

Riester-Grundzulage steigt auf 175,-EUR ab 01.01.2018

Ab 2018 steigt die Riester-Grundzulage von 154,-€ auf 175,- € im Jahr an. Geschäftsmann, Daumen hoch

Die jährliche Kinderzulage beträgt 300,-€ für ab 2008 geborene und 185,-€ für bis Ende 2007 geborene Kinder.

Die Beantragung fehlender Zulagen ist für 2 Jahre rückwirkend möglich. Somit können Sie bis zum 31. 12. die Zulagenanträge für 2 Vorjahre stellen.

Prüfen Sie Ihre jährlichen Vertragsinfos auf Erhalt der vollständigen Zulagen und ggf. eingetretene Änderungen.
Über Änderungen, wie zum Beispiel eine Erhöhung des Bruttoeinkommens oder Familienzuwachs, müssen Sie Ihren Versicherer informieren. Denn die Höhe des Eigenbeitrags hängt vom Einkommen ab. Wenn sich das Einkommen verändert, sollte auch die Sparrate im Folgejahr angepasst werden.
Auch eine Verringerung des Beitrag bis zum Minimaleigenbeitrag von 60,-€ im Jahr ist möglich, wenn kein Einkommen vorhanden ist, um volle Zulagen zu bekommen.

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sparer mindestens 4%  ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens – maximal 2.100,-€ und abzüglich der jeweiligen Riester-Zulage – in den Vertrag einzahlen.

Riester-Rente ab 2018 nicht auf Grundsicherung angerechnet – Nachteil für Geringverdiener fällt weg
Auch für Geringverdiener ohne Kinder lohnt sich die Riester-Rente, weil die Zulage ein Großteil der Einzahlungen ausmacht. Und weil die Riester-Rente ab 2018 nicht mehr voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird, fällt der bisherige große Nachteil für Geringverdiener weg. Sie haben künftig als Rentner einen Freibetrag von bis zu 208 Euro (Stand 2018) für Einkünfte aus zusätzlicher Altersvorsorge.

Wie bekomme ich die volle Riester-Zulage?

Für die volle Riester-Zulage müssen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich der Zulagen, eingezahlt werden – mindestens jedoch 60,- Euro pro Jahr.

Zulagen:
154 Euro Grundzulage
185 Euro Kinderzulage für jedes Kind bzw. für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro

Beispiel (Vater + 2 Kinder):
30.000 Euro, davon 4% = 1.200 Euro

1.200 Euro
  – 154 Euro
  – 185 Euro
  – 300 Euro
  = 561 Euro

561 Euro Jahresbeitrag für die vollen Zulagen bzw. 46,75 Euro mtl. .
639 Euro staatl. Zulagen, was 53,25% Förderung entspricht

Was sollte Sie tun?Geschäftsmann, Check boxes, Häkchen
Letzte Jahresmitteilung prüfen, ob die genannten Zulagen in den genannten Höhen drin stehen. Wenn nicht, ist der Eigenbeitrag zu gering!
Rechnen Sie Ihren Eigenbeitrag wie vorstehend aus und zahlen die Differenz nach.
In der Regel genügt ein kurzes Schreiben an den Anbieter, dass man eine einmalige Sonderzahlung leisten oder den Beitrag erhöhen will.
Wichtig: Das Geld muss noch in diesem Jahr verbucht werden. Deshalb sollten Riester-Sparer nicht mehr allzu lange warten. Alternativ kann die Sonderzahlung auch unter Angabe der Versicherungsnummer selbst überwiesen werden.

Riester-Zulage bis 31. Dezember beantragen …

Ob Sie die volle Zulage bekommen haben, stellen Sie ganz einfach fest, wenn Sie auf den jährlichen Bescheid Ihres Anbieters sehen.
154,- Euro Grundzulage im Jahr plus 185,- Euro für jedes Kind (300,- Euro für jedes von 2008 an geborene Kind).
Wenn Sie das nicht drin stehen haben, schöpfen Sie nicht die volle Rendiete aus Ihrem Vertrag.
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, können Sie jährlich 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlen.
Hiervon abgezogen die o. g. Zulagen.
Die Zulage kann für 2 Jahre rückwirkend beantragt werden.

 
 

Staatliche Riester-Zulage auch rückwirkend noch für 2011

Wer sich die staatliche Riester-Zulage für das Jahr 2011 nicht entgehen lassen will, muss bis Ende des Jahres handeln: Denn die Frist für die Gewährung der Riester-Zulagen läuft Ende 2013 ab. Für 2012 muss der der Antrag bis spätestens 31.12.2014 eingereicht werden.

Die staatliche Zulage erhält nur, wer diese beantragt hat. Wer dies vergisst, verschenkt bares Geld und Steuervorteile. Damit hier nichts schief geht, empfiehlt sich ein Dauerzulagenantrag. Der Vorteil: Man muss ihn nur einmal ausfüllen. Danach verlängert er sich Jahr für Jahr. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der Zulagenbetrag wird dem Riester-Konto automatisch gutgeschrieben.

Jeder Sparer, der vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge spart, erhält 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen auch nur anteilig. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro. Für Zulagenberechtigte, die Anfang 2013 noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, erhöht sich der Zuschuss einmalig um 200 Euro.

Wer noch 2013 einen Riester-Rentenvertrag abschließt, sichert sich auch für dieses Jahr die entsprechenden Steuervorteile: So können in der Einkommenssteuererklärung die Versicherungsbeiträge im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die staatlichen Zulagen werden mitgezählt, d.h. Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt.

Ist am Ende die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, so erstattet das Finanzamt die Differenz.

© 2014-2018 Klaus Braun. Powered by WordPress & Meks.