Archiv:März 2020

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Corona und Versicherungs-Fragen

Corona und Versicherungs-Fragen

Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten von Versicherungsbeiträgen
Viele Versicher bieten derzeit an:
– Umstellung auf unterjährige Zahlweise ohne Ratenzahlungszuschlag
– Beitragsstundung
Sprechen Sie mich oder Ihren Versicherer gerne an, sollte die Corona-Kriese zu Ihren Schwierigkeiten geführt haben.

Tipp: Wenn Sie mit Ihrem Kfz weniger Km fahren, prüfen Sie Ihre Kfz-Versicherung, denn mit weniger Km-Laufleistung im Jahr, können Sie Kosten sparen. Wer z.B. 2-3 Monate im Homeoffice arbeitet, fährt auf das Jahr umgerechent deutlich weniger.

Auslandskrankenversicherung
Bei einer Corona-Erkrankung im Ausland übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten der medizinischen notwendigen Behandlungen. Bei den meisten Versicherungen gilt dies auch für Pandemien. Viele Auslandskrankenversicherungen sind auf 42 Tage beschränkt, doch wenn der Patient ohne eigenes Verschulden für einen längeren Zeitraum im Krankenhaus verbleiben muss leisten gute Tarife auch über 42 Tage hinaus.

Reiserücktritt-/Reiseabbruchkostenversicherung
Grundsätzlich bietet die Reiserücktrittskosten-Versicherung Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie z. B. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder eines schweren Unfalls Ihre Reise nicht wie geplant antreten können.
Dementsprechend sind Sie auch abgesichert, wenn Sie ihre Reise aufgrund einer Corona-Infizierung (Krankheit) nicht antreten können.
Eine theoretische Gefahr, wenn Sie z.B. Angst vor einer Ansteckung während der Reise haben, ist allerdings kein versichertes Ereignis und somit werden dadurch möglicherweise anfallende Stornokosten nicht vom Versicherer übernommen.
Ebenso besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine Quarantäne für Sie angeordnet wird, die Einreise ins Urlaubsland behördlich verweigert wird oder es dort starke Einschränkungen geben wird.
Eine Stornierung der Reise wegen diesen oder vergleichbaren Ursachen begründet keinen Leistungsanspruch aus der Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an Ihren Reiseveranstalter bzw. an den Leistungsträger ihrer Reisebuchung.
Wird vom Auswärtigen Amtes eine Reisewarnung ausgesprochen ist dies ebenfalls kein versichertes Ereignis.

Hinweise zur Reiseabbruchkosten-Versicherung:
Auch hier gilt, dass Sie bei einer Corona Erkrankung entsprechend abgesichert sind und die Mehrkosten bzw. zusätzliche Rückreisekosten im Rahmen der Versicherung geltend gemacht werden können.
Gibt es nur einen Verdacht der Infizierung oder Angst vor einer Ansteckung oder es wird im Ausland eine Quarantäne für Sie ausgesprochen, besteht auch hier kein Versicherungsschutz. Hierbei handelt es sich um eine „Maßnahme der Staatsgewalt“, die nicht unter den Versicherungsumfang fällt.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Corona eine Berufsunfähigkeit (BU) auslöst, sind Menschen, die bereits eine BU-Versicherung haben, abgesichert. Bei einer BU kommt es grundsätzlich nicht darauf an, welche gesundheitlichen Einschränkung eingetreten ist.
Eine Berufsunfähigkeit (BU) liegt vor, wenn Sie Ihren bisherigen Job wegen einer ärztlich attestierten Krankheit, einer Verletzung, Unfall oder Ähnlichem nicht mehr ausüben können – und zwar mindestens für 6 Monate oder länger sowie nur, wer weniger als 50 % seines bisherigen Pensums leisten kann.

Krankenversicherung und Kosten des Corona-Test
Derzeit übernehmen die gesetzlichen Kassen und die privaten Krankenversicherungen ärztlich verordnete Tests. Freiwillig und nicht verordnete Tests müssen selbst bezahlt werden.

Hinweis: Alle Angaben sind nach meinem aktuellen Wissenstand und rechtlich nicht verbindlich. Entscheidend sind die jeweiligen Bedingungen der Versicherer.

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