Archiv:2020

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Besinnliche Weihnachtstage und einen guten Jahresausklang!
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Ihr Kfz-Vergleich 2021
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Der Rhein-Sieg-Kreis kommt 2021 wieder gut weg!
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Corona und Versicherungs-Fragen
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Achtung: Orkantief Sabine naht!

Besinnliche Weihnachtstage und einen guten Jahresausklang!

Liebe Kundinnen und Kunden,

ein Jahr voller Herausforderungen neigt sich seinem Ende zu. Die Corona Pandemie hat unseren Alltag, im Privaten wie im Beruf, stark beeinflusst.

Abstand zu halten und gleichzeitig als Ansprechpartner präsent zu sein, hat zudem neue Kommunikationswege und Digitalisierungsprozesse erforderlich gemacht und Anstoß dazu gegeben, neue Wege zu gehen.

Gerne nutze ich die Gelegenheit, Ihnen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu danken!

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie, ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches, gesundes neues Jahr 2021.

Ihr Klaus Braun

Ihr Kfz-Vergleich 2021

Schon wieder ist das Jahr fast vorbei
und die Kfz-Rechnungen für 2021 kommen herbei.

Nachlässe bei Kfz-Wechsel PKW:
Alte Leipziger                   10% ***
Condor                              5%
Die Bayerische                 15%
Dialog                                 5%
ITZEHOER                          25%*
Janitos                               15% ***
KRAVAG                             5%
Württembergische           25% **

* Ab SF5 und alle VN zwischen 25 u. 65 Jahre, KH und VK Deckung (mind. VK/TK 300€/150€)
** Nachlässe erst ab SF2, keine Rabatte für Tarife “Kompakt“ und “ECO“
*** Nachlässe sind erstmal nicht direkt sichtbar, weil technisch vom Anbieter nicht möglich. Sollten die genannten Tarife in Frage kommen, werden die Rabatte bei Beantragung noch berücksichtig.

Wichtig: Achten Sie bei Hybrid-/Elektrofahrzeugen darauf, Zusatzleistungen bzw. Akku-Ausgleich in der Abfrage nach gewünschten Leistungen auszuwählen.
Speichern Sie nach der Berechnung Ihren Vergleich, um ihn später erneut aufrufen zu können.

Los geht`s ….

Haben Sie Ihren Vergleich vom Vorjahr bereits gespeichert, dann können Sie diesen erneut aufrufen und neu berechnen lassen.
Wichtig: Prüfen Sie vor der Berechnung ob sich Änderungen ergeben haben, wie Fahrer, Km-Fahrleistung, Stellplatz, Leistungswünsche, ect. .

Sollten Sie einen Rabattschutz* im bestehenden Vertrag haben und es gab mind. einen Vorschäden, können Sie auch das vom Vergleichsprogramm berechnen lassen, wie Sie bei neuen Versichern eingestuft werden und welchen Beitrag Sie zahlen.

*Rabattschutz verhindert eine Rückstufung im Schadenfall und kann in der Haftpflicht und Vollkasko vereinbart werden. Der Mehrbeitrag kann bei ab ca. 15% liegen. Beim Versichererwechsel kann jedoch nur der tatsächliche SFR mitgenommen werden, also mit Rückstufung, die dann beim neuen Versicherer erfolgt.

Und übrigens: Der Vergleichsrechner kann auch den optimalen Zweitwagentarif errechnen.

Sie sehen im Vergleich die Top 30 Tarife nach Beitrag sortiert.

Wichtig: Speichern Sie Ihre Berechnung, damit Sie diese erneut aufrufen können, z.B. bei einen Fahrzeugwechsel oder Neuberechnung zur nächsten Hauuptfälligkeit.

Corona und Versicherungs-Fragen

Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten von Versicherungsbeiträgen
Viele Versicher bieten derzeit an:
– Umstellung auf unterjährige Zahlweise ohne Ratenzahlungszuschlag
– Beitragsstundung
Sprechen Sie mich oder Ihren Versicherer gerne an, sollte die Corona-Kriese zu Ihren Schwierigkeiten geführt haben.

Tipp: Wenn Sie mit Ihrem Kfz weniger Km fahren, prüfen Sie Ihre Kfz-Versicherung, denn mit weniger Km-Laufleistung im Jahr, können Sie Kosten sparen. Wer z.B. 2-3 Monate im Homeoffice arbeitet, fährt auf das Jahr umgerechent deutlich weniger.

Auslandskrankenversicherung
Bei einer Corona-Erkrankung im Ausland übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten der medizinischen notwendigen Behandlungen. Bei den meisten Versicherungen gilt dies auch für Pandemien. Viele Auslandskrankenversicherungen sind auf 42 Tage beschränkt, doch wenn der Patient ohne eigenes Verschulden für einen längeren Zeitraum im Krankenhaus verbleiben muss leisten gute Tarife auch über 42 Tage hinaus.

Reiserücktritt-/Reiseabbruchkostenversicherung
Grundsätzlich bietet die Reiserücktrittskosten-Versicherung Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie z. B. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder eines schweren Unfalls Ihre Reise nicht wie geplant antreten können.
Dementsprechend sind Sie auch abgesichert, wenn Sie ihre Reise aufgrund einer Corona-Infizierung (Krankheit) nicht antreten können.
Eine theoretische Gefahr, wenn Sie z.B. Angst vor einer Ansteckung während der Reise haben, ist allerdings kein versichertes Ereignis und somit werden dadurch möglicherweise anfallende Stornokosten nicht vom Versicherer übernommen.
Ebenso besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine Quarantäne für Sie angeordnet wird, die Einreise ins Urlaubsland behördlich verweigert wird oder es dort starke Einschränkungen geben wird.
Eine Stornierung der Reise wegen diesen oder vergleichbaren Ursachen begründet keinen Leistungsanspruch aus der Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an Ihren Reiseveranstalter bzw. an den Leistungsträger ihrer Reisebuchung.
Wird vom Auswärtigen Amtes eine Reisewarnung ausgesprochen ist dies ebenfalls kein versichertes Ereignis.

Hinweise zur Reiseabbruchkosten-Versicherung:
Auch hier gilt, dass Sie bei einer Corona Erkrankung entsprechend abgesichert sind und die Mehrkosten bzw. zusätzliche Rückreisekosten im Rahmen der Versicherung geltend gemacht werden können.
Gibt es nur einen Verdacht der Infizierung oder Angst vor einer Ansteckung oder es wird im Ausland eine Quarantäne für Sie ausgesprochen, besteht auch hier kein Versicherungsschutz. Hierbei handelt es sich um eine „Maßnahme der Staatsgewalt“, die nicht unter den Versicherungsumfang fällt.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Corona eine Berufsunfähigkeit (BU) auslöst, sind Menschen, die bereits eine BU-Versicherung haben, abgesichert. Bei einer BU kommt es grundsätzlich nicht darauf an, welche gesundheitlichen Einschränkung eingetreten ist.
Eine Berufsunfähigkeit (BU) liegt vor, wenn Sie Ihren bisherigen Job wegen einer ärztlich attestierten Krankheit, einer Verletzung, Unfall oder Ähnlichem nicht mehr ausüben können – und zwar mindestens für 6 Monate oder länger sowie nur, wer weniger als 50 % seines bisherigen Pensums leisten kann.

Krankenversicherung und Kosten des Corona-Test
Derzeit übernehmen die gesetzlichen Kassen und die privaten Krankenversicherungen ärztlich verordnete Tests. Freiwillig und nicht verordnete Tests müssen selbst bezahlt werden.

Hinweis: Alle Angaben sind nach meinem aktuellen Wissenstand und rechtlich nicht verbindlich. Entscheidend sind die jeweiligen Bedingungen der Versicherer.

Achtung: Orkantief Sabine naht!

Liebe Kunden,
von Sonntag bis Dienstag (09.02.-11.02.2020) erwarten wir das Orkantief Sabine, welches bundesweit über Deutschland mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 120 km/h im Flachland ziehen soll.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt u.a. folgende Maßnahmen:
– Sichern Sie außenstehende Mülltonnen und schließen Sie Gartenmöbel weg. Bringen Sie auch Blumentöpfe und andere bewegliche Gegenstände auf Balkonen und Dachterrassen in Sicherheit.
– Parken Sie Ihren Wagen in der Garage oder mit großem Abstand von Häusern sowie Bäumen. Je höher die gefährlichen Objekte, desto länger sollte der Abstand sein.
– Präventiv können Hausbewohner vor allem das Dach schützen, das einem Sturm viele Angriffsflächen bietet. Ziegel mit Sturmhaken sichern die Dachdeckung vor Windsog, der vor allem an den Rändern und dem Dachfirst auftritt. Auch Kaminabdeckungen, Antennen und Satellitenschüsseln sollten regelmäßig auf ihre Stabilität überprüft werden.

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