Thema:Haftpflicht

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Beitragserhöhung Haftpflicht 2018 (AHB-Anpassung)
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Mini-Flug-Drohnen werden zum Freizeitspaß
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Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit
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Privathaftpflichtversicherung: Neue Verträge schützen besser
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Neuer Tarif Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Beitragserhöhung Haftpflicht 2018 (AHB-Anpassung)

Beitragserhöhung Haftpflicht 2018 (AHB-Anpassung)

Seit 2015 gab es bei den Haftpflichtversicherungen keine Beitragsanpassung mehr.
Wie jedes Jahr, prüft ein unabhängiger Treuhänder jährlich, wie sich die durchschnittliche Veränderung der Schadenzahlungen aller Versicherer, in den vergangenen 12 Monaten entwickelt hat. Diese Prüfung ergab eine durchschnittliche Veränderung der Schadenzahlungen um +13,6%.
Durch die vorgeschriebene Abrundung auf die nächstniedrigere, durch 5 teilbare Zahl, ergibt sich eine mögliche Erhöhung des Beitrages um 10%.
Dieser Erhöhung folgen die meisten Anbieter, einige jedoch nur mit 5%, zu nächsten Hauptfälligkeit an 01.07.2018.

Was können Sie tun?
Sie könnten Ihren Vertrag kündigen. Doch beachten Sie bitte:

  • auch andere Versicherer eine entsprechende Anpassung vornehmen
  • evtl. Vorschäden bei einem Wechsel eine Rolle spielen
  • der neue Vertrag ein für Sie entsprechendes Leistungspaket beinhalten sollte

Vergleiche rechnen Sie gerne hier.

Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an!

Mini-Flug-Drohnen werden zum Freizeitspaß

Für sämtliche derartige Flugobjekte, die unter freiem Himmel betrieben werden, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut Pflicht.
Deshalb, am besten vor Inbetriebnahme des neuen Spielzeugs, mit ihrer Versicherung klären, inwieweit die derzeitige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt.
In guten und aktuellen Tarifen, kann das Risiko der privaten Nutzung, von Flugobjekten deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt , mitversichert sein.

Für Geräte mit mehr als 5 kg Gewicht müssen Modellflugzeug-Piloten in jedem Fall eine spezielle Haftpflichtdeckung für Luftfahrzeuge abschließen.

Schäden können z. B. entstehen, wenn eine Drohne:

  • Menschen verletzt
  • einen PKW beschädigt
  • in eine Stromleitung fliegt

Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit

Da sich derzeit viele Bürger, im Rahmen der Flüchtlingssituation privat engagieren, ist auch das Thema im Rahmen einer Privathaftpflicht. In den meisten “TOP-Konzepten” ist dieser Einschluss mittlerweile automatisch mitversichert.

Öffentlich/hoheitliche bzw. wissenschaftliche/soziale Ämter oder Tätigkeiten sind jedoch ausgeschlossen, wie z.B. Schöffe, Laienrichter, freiwillige Feuerwehr, Betriebs- oder Personalrat.

Prüfen Sie dazu Ihren Vertrag, sollten Sie sich nicht sicher sein.

Privathaftpflichtversicherung: Neue Verträge schützen besser

Stiftung Warentest hat 235 Familientarife von 73 Privathaftpflichtversicherern untersucht.

Es gibt viele neue Angebote mit verbesserten Leistungen, weil die Versicherer in einem Wettbewerb stehen. Wer noch keine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen, denn sie deckt die Schäden gegenüber Dritten ab.

Wer schon versichert ist, sollte vielleicht wechseln, denn es gibt viele Angebote mit diversen Zusatzleistungen.
Verträge, die schon 5 oder mehr Jahre alt sind, bieten zuweilen erheblich weniger Schutz als aktuelle Angebote.

Hier einige Beispiele:

  • Ausfalldeckung (teilw. ohne Mindestschadenhöhe)
  • Schäden aus Gefälligkeitshandlungen
  • Beschädigung, Vernichtung, Verlust fremder gemieteter oder geliehener Sachen
  • Photovoltaikanlagen inkl. Einspeisung von Strom ins öffentl. Stromnetz
  • Innovationsgarantie bei zukünftigen Leistungsverbesserungen
  • Kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall !!

Es muss deshalb auch nicht teurer werden. Das Preisniveau hat sich trotz des verbesserten Schutzes nicht geändert.

 

Neuer Tarif Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtkasse Darmstadt hat seit 1. Juli 2014 einen neuen Tarif in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (THV) auf dem Markt.

Die Leistungsverbesserungen im Überblick:

  • Versicherungssumme bis 50 Mio. EUR
  • Erweiterte Vorsorge (*1)
  • Ausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe
  • Rechtsschutz zur THV (*2)
  • Rechtsschutz zur Ausfalldeckung (*3)

         >> Tarifrechner Tierhalter Hund/e und Pferd/e <<

>> Infos, Tarifunterlagen, Broschüren und Bedingungen <<

  • Signifikanter Nachlass auf den Tarifbeitrag ab dem 2. Tier
  • Günstige Tarifvariante mit 125 EUR Selbstbeteiligung je Schaden
  • Günstige Tarife für Senioren ab Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Wahlweise Versicherungssumme von 20 oder 50 Mio. EUR
  • 5 % bzw. 10 % Nachlass für Kunden mit einer zusätzlichen Hausrat- oder/und Unfallversicherung bei der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT

(*1) Kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall und Verzicht auf Begrenzungen der Höchstersatzleistungen (Sublimits) bis zu den im deutschen Markt
erreichbaren Summen innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme.
(*2) Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Rahmen der THV.

(*3) Für Schadenersatzansprüche ohne Mindestschadenhöhe, inkl. Vorsatz. Die Ausfalldeckung deckt die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen, die man gegen einen Dritten, z. B. wegen fehlender Haftpflichtversicherung, zahlungsunfähigen Schadenverursacher hat.

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