Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit
Da sich derzeit viele Bürger, im Rahmen der Flüchtlingssituation privat engagieren, ist auch das Thema im Rahmen einer Privathaftpflicht. In den meisten “TOP-Konzepten” ist dieser Einschluss mittlerweile automatisch mitversichert.
Öffentlich/hoheitliche bzw. wissenschaftliche/soziale Ämter oder Tätigkeiten sind jedoch ausgeschlossen, wie z.B. Schöffe, Laienrichter, freiwillige Feuerwehr, Betriebs- oder Personalrat.
Prüfen Sie dazu Ihren Vertrag, sollten Sie sich nicht sicher sein.
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