Archiv:3. September 2015

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Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit

Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit

Da sich derzeit viele Bürger, im Rahmen der Flüchtlingssituation privat engagieren, ist auch das Thema im Rahmen einer Privathaftpflicht. In den meisten “TOP-Konzepten” ist dieser Einschluss mittlerweile automatisch mitversichert.

Öffentlich/hoheitliche bzw. wissenschaftliche/soziale Ämter oder Tätigkeiten sind jedoch ausgeschlossen, wie z.B. Schöffe, Laienrichter, freiwillige Feuerwehr, Betriebs- oder Personalrat.

Prüfen Sie dazu Ihren Vertrag, sollten Sie sich nicht sicher sein.

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