Archiv:Dezember 2017

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Riester-Grundzulage steigt auf 175,-EUR ab 01.01.2018

Riester-Grundzulage steigt auf 175,-EUR ab 01.01.2018

Ab 2018 steigt die Riester-Grundzulage von 154,-€ auf 175,- € im Jahr an. Geschäftsmann, Daumen hoch

Die jährliche Kinderzulage beträgt 300,-€ für ab 2008 geborene und 185,-€ für bis Ende 2007 geborene Kinder.

Die Beantragung fehlender Zulagen ist für 2 Jahre rückwirkend möglich. Somit können Sie bis zum 31. 12. die Zulagenanträge für 2 Vorjahre stellen.

Prüfen Sie Ihre jährlichen Vertragsinfos auf Erhalt der vollständigen Zulagen und ggf. eingetretene Änderungen.
Über Änderungen, wie zum Beispiel eine Erhöhung des Bruttoeinkommens oder Familienzuwachs, müssen Sie Ihren Versicherer informieren. Denn die Höhe des Eigenbeitrags hängt vom Einkommen ab. Wenn sich das Einkommen verändert, sollte auch die Sparrate im Folgejahr angepasst werden.
Auch eine Verringerung des Beitrag bis zum Minimaleigenbeitrag von 60,-€ im Jahr ist möglich, wenn kein Einkommen vorhanden ist, um volle Zulagen zu bekommen.

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sparer mindestens 4%  ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens – maximal 2.100,-€ und abzüglich der jeweiligen Riester-Zulage – in den Vertrag einzahlen.

Riester-Rente ab 2018 nicht auf Grundsicherung angerechnet – Nachteil für Geringverdiener fällt weg
Auch für Geringverdiener ohne Kinder lohnt sich die Riester-Rente, weil die Zulage ein Großteil der Einzahlungen ausmacht. Und weil die Riester-Rente ab 2018 nicht mehr voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird, fällt der bisherige große Nachteil für Geringverdiener weg. Sie haben künftig als Rentner einen Freibetrag von bis zu 208 Euro (Stand 2018) für Einkünfte aus zusätzlicher Altersvorsorge.

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