Sturmschaden erst ab Windstärke 8?
Die meisten Gebäudeversicherungen leisten erst ab Sturmstärke 8.
Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62-74 km/h.
Ist der Wind schwächer, erstattet die Versicherung den Schaden nicht.
Doch es geht auch anders. Einige empfehlenswerte Tarife finden Sie hier.
Wichtige Infos zu Sturmschäden – aktuell Sturmtief Niklas:
- Ggf. Notfallmaßnahmen ergreifen (z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse)
- Fotos der Gebäude-Beschädigungen
- Auflistung der Beschädigungen an Ihrem Gebäude
- Kostenvoranschläge über die erforderlichen Reparaturkosten
Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Sachen bis zu einer Freigabe oder Besichtigung, aufbewahrt werden müssen.
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