Archiv:März 2015

1
Sturmschaden erst ab Windstärke 8?
2
Dichtheitsprüfung als steuerermäßigende Handwerkerleistung

Sturmschaden erst ab Windstärke 8?

Die meisten Gebäudeversicherungen leisten erst ab Sturmstärke 8.
Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62-74 km/h.
Ist der Wind schwächer, erstattet die Versicherung den Schaden nicht.

Doch es geht auch anders. Einige empfehlenswerte Tarife finden Sie hier.


Wichtige Infos zu Sturmschäden – aktuell Sturmtief Niklas:

  • Ggf. Notfallmaßnahmen ergreifen (z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse)
  • Fotos der Gebäude-Beschädigungen
  • Auflistung der Beschädigungen an Ihrem Gebäude
  • Kostenvoranschläge über die erforderlichen Reparaturkosten

Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Sachen bis zu einer Freigabe oder Besichtigung, aufbewahrt werden müssen.

 

Dichtheitsprüfung als steuerermäßigende Handwerkerleistung

 

Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen eines privat genutzten Wohnhauses, sind als steuerermäßigende Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG zu berücksichtigen.
Die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung dient der Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage und ist damit als (vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen.
Die regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit erhöht deren Lebensdauer, sichert deren nachhaltige Nutzbarkeit, dient der vorbeugenden Schadensabwehr und zählt damit zum Wesen der Instandhaltung.

 

© 2014-2018 Klaus Braun. Powered by WordPress & Meks.