Archiv:September 2015

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Wasserleitungen außerhalb von Gebäuden
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Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit

Wasserleitungen außerhalb von Gebäuden

Urteil: Gebäudeversicher und Rohrbruch auf Dachterasse

Wurde im Rahmen einer Gebäudeversicherung vereinbart, dass Bruchschäden an Rohren innerhalb des versicherten Gebäudes versichert sind, so umfasst der Versicherungsschutz keine Wasserleitungen, die auf einer Dachterrasse unterhalb der Holzdielen zur Bewässerung der dortigen Bepflanzung verlegt wurden. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 9. Januar 2015 hervor (6 U 166/13).

Fazit:
Auch auf die Mitversicherung von Bruchschäden an Rohren außerhalb des versicherten Gebäudes achten!
Diese sollten in der Leistungsübersicht und Bedingungen gesondert aufgefüht bzw. eingeschlossen sein.
Ausnahme Allgefahrendeckung: Hier ist erstmal alles mitversichert, was nicht ausdrücklich in den Ausschlüssen genannt ist.

Weitere Infos zur Wohngebäudeversicherungen …

Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit

Da sich derzeit viele Bürger, im Rahmen der Flüchtlingssituation privat engagieren, ist auch das Thema im Rahmen einer Privathaftpflicht. In den meisten “TOP-Konzepten” ist dieser Einschluss mittlerweile automatisch mitversichert.

Öffentlich/hoheitliche bzw. wissenschaftliche/soziale Ämter oder Tätigkeiten sind jedoch ausgeschlossen, wie z.B. Schöffe, Laienrichter, freiwillige Feuerwehr, Betriebs- oder Personalrat.

Prüfen Sie dazu Ihren Vertrag, sollten Sie sich nicht sicher sein.

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