Wasserleitungen außerhalb von Gebäuden

Urteil: Gebäudeversicher und Rohrbruch auf Dachterasse

Wurde im Rahmen einer Gebäudeversicherung vereinbart, dass Bruchschäden an Rohren innerhalb des versicherten Gebäudes versichert sind, so umfasst der Versicherungsschutz keine Wasserleitungen, die auf einer Dachterrasse unterhalb der Holzdielen zur Bewässerung der dortigen Bepflanzung verlegt wurden. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 9. Januar 2015 hervor (6 U 166/13).

Fazit:
Auch auf die Mitversicherung von Bruchschäden an Rohren außerhalb des versicherten Gebäudes achten!
Diese sollten in der Leistungsübersicht und Bedingungen gesondert aufgefüht bzw. eingeschlossen sein.
Ausnahme Allgefahrendeckung: Hier ist erstmal alles mitversichert, was nicht ausdrücklich in den Ausschlüssen genannt ist.

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