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Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) hinterlässt erste Spuren. Die Senkung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent verteuert wohl die Berufsunfähigkeitspolicen.
Grund dafür sei wohl die Garantiezinssenkung zum 1. Januar 2015, denn das Finanzpolster, das Versicherer in Höhe der voraussichtlichen Leistungen aufbauten, würde ab 2015 mit dem niedrigeren Garantiezins verzinst werden. In der Folge ziehe eine niedrigere Verzinsung entsprechend höhere Beiträge nach sich.
Besonders betroffen sollen junge Versicherte sein.
Für 25-Jährige würde dies bedeuten, das für die Absicherung einer selbstständigen BU (SBU), mit einer versicherten BU-Rente von 1.000 Euro im Monat und einem Endalter von 67 Jahren , mit eine Beitragssteigerung von 6,7 Prozent gegenüber einem Vertragsabschluss im Jahr 2014 rechnen müssen.
Für 35-Jährige würde dies eine Erhöhung um etwa 4,8% bedeuten.
Wird ein Vertrag mit einer empfehlenswerten BU-Rentensteigerung im Leistungsfall abgeschlossen, kann die Erhöhung noch deutlicher ausfallen.
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