Darüber hinaus kann sie z.B. auch bei Fahrerflucht (Unfallverursacher ist nicht zu ermitteln), Teilschuld, Kollisionen mit Tieren oder auch Glatteis leisten. Mit der Fahrerschutzversicherung erwirbt sich der Fahrer die gleichen Ansprüche wie die Personen, die er bei einem durch ihn verursachten Unfall verletzen würde.