Thema:Altersvorsorge

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Riester-Zulage bis 31. Dezember beantragen …
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Staatliche Riester-Zulage auch rückwirkend noch für 2011

Riester-Zulage bis 31. Dezember beantragen …

Ob Sie die volle Zulage bekommen haben, stellen Sie ganz einfach fest, wenn Sie auf den jährlichen Bescheid Ihres Anbieters sehen.
154,- Euro Grundzulage im Jahr plus 185,- Euro für jedes Kind (300,- Euro für jedes von 2008 an geborene Kind).
Wenn Sie das nicht drin stehen haben, schöpfen Sie nicht die volle Rendiete aus Ihrem Vertrag.
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, können Sie jährlich 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlen.
Hiervon abgezogen die o. g. Zulagen.
Die Zulage kann für 2 Jahre rückwirkend beantragt werden.

 
 

Staatliche Riester-Zulage auch rückwirkend noch für 2011

Wer sich die staatliche Riester-Zulage für das Jahr 2011 nicht entgehen lassen will, muss bis Ende des Jahres handeln: Denn die Frist für die Gewährung der Riester-Zulagen läuft Ende 2013 ab. Für 2012 muss der der Antrag bis spätestens 31.12.2014 eingereicht werden.

Die staatliche Zulage erhält nur, wer diese beantragt hat. Wer dies vergisst, verschenkt bares Geld und Steuervorteile. Damit hier nichts schief geht, empfiehlt sich ein Dauerzulagenantrag. Der Vorteil: Man muss ihn nur einmal ausfüllen. Danach verlängert er sich Jahr für Jahr. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der Zulagenbetrag wird dem Riester-Konto automatisch gutgeschrieben.

Jeder Sparer, der vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge spart, erhält 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen auch nur anteilig. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro. Für Zulagenberechtigte, die Anfang 2013 noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, erhöht sich der Zuschuss einmalig um 200 Euro.

Wer noch 2013 einen Riester-Rentenvertrag abschließt, sichert sich auch für dieses Jahr die entsprechenden Steuervorteile: So können in der Einkommenssteuererklärung die Versicherungsbeiträge im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die staatlichen Zulagen werden mitgezählt, d.h. Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt.

Ist am Ende die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, so erstattet das Finanzamt die Differenz.

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