Archiv:Dezember 2015

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Frohe Weihnachten
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Staatliche Riester-Zulage noch rückwirkend für 2013!

Staatliche Riester-Zulage noch rückwirkend für 2013!

Wer sich die staatliche Riester-Zulage noch für das Jahr 2013 nicht entgehen lassen will, muss bis 31.12. handeln (d. h. der Antrag muss zu diesem Termin bei Ihrem Anbieter eingegangen sein)!
Für 2014 sollte der der Antrag bis spätestens 31.12.2016 eingereicht werden.
Der Zulagen-Antrag kann beim Anbieter angefordert werden oder Sie nutzen den jährlichen Fragebogen Ihres Anbieters.

So erhalten Sie die max. Zulagen:

Grundzulage: 154,-€
4 % Ihres Vorjahreseinkommens* (mindestens 60 EUR; höchstens jedoch 2.100 EUR inkl. staatlicher Zulagen)
* Rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr, abzüglich Zulagen.

Kinderzulage/n: 185 EUR/300 EUR*  
* Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 EUR.

Beispiel:
4 % Ihres Vorjahreseinkommens abzügl. der Zulagen = zu zahlender Beitrag
40.000,-€ : 100 * 4 = 1.600€ – 154,-€ – 2x 300,-€ = 846,-€ : 12 Mon. = 70,50€ mtl. Beitrag und 754,-€ Jahreszulage vom Staat.

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