Sturmschäden zur aktuellen Wetterlage
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Aufgrund der hohen Anzahl von Schadenmeldungen, die mich diesbezüglich erreicht haben und weiterhin erreichen, hier nachfolgend eine kurze Infos zur möglichst schnelle Bearbeitung:
Die meisten Versicherer geben die schadenbedingte Reparatur an den versicherten Sachen in gleichwertiger Ausführung – vorbehaltlich einer endgültigen Schadenprüfung – bis zu einer Höhe von ca. 1.000 € bis 2.000 € frei.
Bitte reichen Sie nach Ausführung der Arbeiten die qualifizierte Rechnung und die Schadenfotos zur Prüfung ein.
Sollten die Kosten den genannten Betrag übersteigen, bitte vorab um Zusendung eines Kostenvoranschlags samt Fotos zur Prüfung.
Bitte beachten Sie, dass reine Schadenminderungsmaßnahmen (z. B. Notabdichtung, aber keine Reparatur) zu veranlassen sind.
Lassen Sie das Schadenbild solange unverändert, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen freigegeben worden sind. Wenn Veränderungen im Rahmen der Schadenminderung oder -Abwehr unumgänglich sind, dokumentieren Sie das Schadenbild nachvollziehbar, z.B. mit Fotos, und bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zur abschließenden Regulierung oder Freigabe auf.
Bei Verträgen mit SB und ggf. mit Schadenfreiheitsrabatt, berücksichtigen Sie den Abzug entsprechender SB sowie den Verlust eines möglichen SFR.