Sturmschäden – wann zahlt die Gebäudeversicherung
Umstürzende Bäume, der Sturm riss Dachziegel runter, Satellitenschüsseln und Fassadenteile sind beschädigt, sind nur einige Beispiele.
Die meisten Gebäudeversicherungen zahlen erst ab Windstärke 8 (62-74 km/h).
Viele der von mir angebotenen Tarife sehen [highlight background=”#66b200″]keine Mindestwindstärke[/highlight] vor!
Gehen Sie im Schadenfall wie folgt vor:
- Aussagekräftige Bilder vom Schaden zur Beweissicherung machen.
- Schadenmeldung an mein Büro per Email an verwaltung@klaus-braun.com.
Hier enthalten bitte:- kurze Schadenschilderung
- Schadentag
- Kostenvoranschlag bzw. geschätzte Schadenhöhe
- Schadenbilder
- Aufgund Ihrer vertraglichen Schadenminderungspflicht, leiten Sie bei dringendem Handlungsbedarf, entsprechende Reparaturarbeiten in die Wege (um weitere Folgeschäden zu verhindern).
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