Ihr Kfz-Vergleich 2021

Schon wieder ist das Jahr fast vorbei
und die Kfz-Rechnungen für 2021 kommen herbei.

Nachlässe bei Kfz-Wechsel PKW:
Alte Leipziger                   10% ***
Condor                              5%
Die Bayerische                 15%
Dialog                                 5%
ITZEHOER                          25%*
Janitos                               15% ***
KRAVAG                             5%
Württembergische           25% **

* Ab SF5 und alle VN zwischen 25 u. 65 Jahre, KH und VK Deckung (mind. VK/TK 300€/150€)
** Nachlässe erst ab SF2, keine Rabatte für Tarife “Kompakt“ und “ECO“
*** Nachlässe sind erstmal nicht direkt sichtbar, weil technisch vom Anbieter nicht möglich. Sollten die genannten Tarife in Frage kommen, werden die Rabatte bei Beantragung noch berücksichtig.

Wichtig: Achten Sie bei Hybrid-/Elektrofahrzeugen darauf, Zusatzleistungen bzw. Akku-Ausgleich in der Abfrage nach gewünschten Leistungen auszuwählen.
Speichern Sie nach der Berechnung Ihren Vergleich, um ihn später erneut aufrufen zu können.

Los geht`s ….

Haben Sie Ihren Vergleich vom Vorjahr bereits gespeichert, dann können Sie diesen erneut aufrufen und neu berechnen lassen.
Wichtig: Prüfen Sie vor der Berechnung ob sich Änderungen ergeben haben, wie Fahrer, Km-Fahrleistung, Stellplatz, Leistungswünsche, ect. .

Sollten Sie einen Rabattschutz* im bestehenden Vertrag haben und es gab mind. einen Vorschäden, können Sie auch das vom Vergleichsprogramm berechnen lassen, wie Sie bei neuen Versichern eingestuft werden und welchen Beitrag Sie zahlen.

*Rabattschutz verhindert eine Rückstufung im Schadenfall und kann in der Haftpflicht und Vollkasko vereinbart werden. Der Mehrbeitrag kann bei ab ca. 15% liegen. Beim Versichererwechsel kann jedoch nur der tatsächliche SFR mitgenommen werden, also mit Rückstufung, die dann beim neuen Versicherer erfolgt.

Und übrigens: Der Vergleichsrechner kann auch den optimalen Zweitwagentarif errechnen.

Sie sehen im Vergleich die Top 30 Tarife nach Beitrag sortiert.

Wichtig: Speichern Sie Ihre Berechnung, damit Sie diese erneut aufrufen können, z.B. bei einen Fahrzeugwechsel oder Neuberechnung zur nächsten Hauuptfälligkeit.

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