Herzlich
willkommen!

Das Ziel einer guten Beratung ist es,

nicht den leistungsstärksten oder billigsten,

sondern den passenden Versicherungsschutz zu finden!

     Klaus Braun
Versicherungsmakler


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Seit über 26 Jahren
für meine
Kunden tätig.

1
Kfz-Versicherte zahlen für einen unverschuldeten Schaden?
2
Frohe Weihnachten
3
Kfz – Beitrag für 2025 teurer?
4
M+S Reifen ab 1. Oktober 2024 keine zugelassenenen Winterreifen mehr!
5
Privathaftpflicht: Nachweispflicht in Südtirol/Italien
6
Alles Gute für das Jahr 2023!

Kfz-Versicherte zahlen für einen unverschuldeten Schaden?

Nein, könnten mein man meinen, doch die HUK scheint das anders zu sehen wie ein Fernsehbericht zeigt.

Leistungsgarantie gegenüber GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Versicherungsbedingungen formuliert, die als Musterbedingungen für Versicherungen gelten können. Eine Leistungsgarantie gegenüber der GDV stellt eine Zusicherung des Versicherers dar, nach der das entsprechende Bedingungswerk in keinem Punkt nachteilig für den Versicherungsnehmer von der Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. abweicht.

Frohe Weihnachten

Ich wünsche Ihnen und Ihrern Familien, ein wunderbares und sorgenfreies Weihnachtsfest sowie alles Gute für das neue Jahr 2025!

Bleiben Sie gesund und haben eine möglichst schadenfreie Zeit!

Herzliche Grüße
Klaus Braun

 

Kfz – Beitrag für 2025 teurer?

Eine deutliche Anpassung der Beiträge haben wohl die meisten Kfz-Versicherten für 2025 bekommen.
Gründe sind u.a. viele Unwetterschäden wie z.B. Hagel und Überschwemmung, Marderschäden sowie steigende Werkstatt- und Ersatzteilkosten.

Ein Beitragsvergleich kann >> hier << gestartet werden.

Im Vergleichsergebnis kann die Rangliste passend nach Preis, Leistung und diversen anderen Merkmalen sortiert und vergleichen werden (jeweils Top 30).
Interessant kann es sein, “Varianten“ (oben rechts in der Rangliste) zum aktuell berechnetem Vergleich zu rechnen, um einen Mehr- oder Minder-Beitrag über alle Tarife hinweg zu erkennen, für z.B.:
– Km im Jahr
– Fahrerkreis
– Zusatz-/ Mehrleistung
– Werkstattbindung

Ist eine passender Tarif gefunden, kann dieser auch online beantragt werden.

Ich wünsche eine gute und unfallfreie Fahrt!

M+S Reifen ab 1. Oktober 2024 keine zugelassenenen Winterreifen mehr!

Achtung: Mit M+S gekennzeichnete Reifen sind ab dem 1. Oktober 2024 in Deutschland keine zugelassenen Winterreifen mehr.

Laut § 36 StVZO sind nur Reifen mit dem Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke – auf der Reifenflanke für winterliche Bedingungen zugelassen. Das können Winter-, aber auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen sein.

Reifen, die mit dem früher weit verbreiteten M+S-Symbol (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind, dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden. Ab dem 1. Oktober 2024 werden sie als Sommerreifen gewertet.

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER). Behindert der Fahrer mit Sommerreifen den Verkehr oder verursacht sogar einen Unfall, steigt das Bußgeld auf bis zu 120 Euro.

Wer mit Sommer- statt Winterreifen bei Eis und Schnee unterwegs ist, verstößt nicht nur gegen die StVO, sondern nimmt auch billigend in Kauf, dass sich der Bremsweg verlängert und handelt damit grob fahrlässig. Neben den rechtlichen Konsequenzen können sich daher auch versicherungsrechtliche Folgen ergeben. Es gab bereits Gerichtsurteile, bei denen unfallbeteiligte Autofahrer eine Teilschuld an einem Unfall, den sie nicht direkt verursacht haben, erhielten, weil sie trotz Eis und Schnee auf der Fahrbahn mit Sommerreifen unterwegs waren.

Es empfiehlt sich also rechzeitig umzurüsten!

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