Herzlich
willkommen!

Das Ziel einer guten Beratung ist es,

nicht den leistungsstärksten oder billigsten,

sondern den passenden Versicherungsschutz zu finden!

     Klaus Braun
Versicherungsmakler


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Seit über 26 Jahren
für meine
Kunden tätig.

1
M+S Reifen ab 1. Oktober 2024 keine zugelassenenen Winterreifen mehr!
2
Privathaftpflicht: Nachweispflicht in Südtirol/Italien
3
Alles Gute für das Jahr 2023!
4
Sturmschäden zur aktuellen Wetterlage
5
Mein Neujahrsvorsatz 2022
6
Alles Gute für das neue Jahr und bleiben Sie gesund!

M+S Reifen ab 1. Oktober 2024 keine zugelassenenen Winterreifen mehr!

Achtung: Mit M+S gekennzeichnete Reifen sind ab dem 1. Oktober 2024 in Deutschland keine zugelassenen Winterreifen mehr.

Laut § 36 StVZO sind nur Reifen mit dem Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke – auf der Reifenflanke für winterliche Bedingungen zugelassen. Das können Winter-, aber auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen sein.

Reifen, die mit dem früher weit verbreiteten M+S-Symbol (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind, dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden. Ab dem 1. Oktober 2024 werden sie als Sommerreifen gewertet.

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER). Behindert der Fahrer mit Sommerreifen den Verkehr oder verursacht sogar einen Unfall, steigt das Bußgeld auf bis zu 120 Euro.

Wer mit Sommer- statt Winterreifen bei Eis und Schnee unterwegs ist, verstößt nicht nur gegen die StVO, sondern nimmt auch billigend in Kauf, dass sich der Bremsweg verlängert und handelt damit grob fahrlässig. Neben den rechtlichen Konsequenzen können sich daher auch versicherungsrechtliche Folgen ergeben. Es gab bereits Gerichtsurteile, bei denen unfallbeteiligte Autofahrer eine Teilschuld an einem Unfall, den sie nicht direkt verursacht haben, erhielten, weil sie trotz Eis und Schnee auf der Fahrbahn mit Sommerreifen unterwegs waren.

Es empfiehlt sich also rechzeitig umzurüsten!

Sturmschäden zur aktuellen Wetterlage

>> Senden Sie hier eine Email zum Schaden<<

Aufgrund der hohen Anzahl von Schadenmeldungen, die mich diesbezüglich erreicht haben und weiterhin erreichen, hier nachfolgend eine kurze Infos zur möglichst schnelle Bearbeitung:

Die meisten Versicherer geben die schadenbedingte Reparatur an den versicherten Sachen in gleichwertiger Ausführung – vorbehaltlich einer endgültigen Schadenprüfung – bis zu einer Höhe von ca. 1.000 € bis 2.000 € frei.

Bitte reichen Sie nach Ausführung der Arbeiten die qualifizierte Rechnung und die Schadenfotos zur Prüfung ein.

Sollten die Kosten den genannten Betrag übersteigen, bitte vorab um Zusendung eines Kostenvoranschlags samt Fotos zur Prüfung.

Bitte beachten Sie, dass reine Schadenminderungsmaßnahmen (z. B. Notabdichtung, aber keine Reparatur) zu veranlassen sind.

Lassen Sie das Schadenbild solange unverändert, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen freigegeben worden sind. Wenn Veränderungen im Rahmen der Schadenminderung oder -Abwehr unumgänglich sind, dokumentieren Sie das Schadenbild nachvollziehbar, z.B. mit Fotos, und bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zur abschließenden Regulierung oder Freigabe auf.

Bei Verträgen mit SB und ggf. mit Schadenfreiheitsrabatt, berücksichtigen Sie den Abzug entsprechender SB sowie den Verlust eines möglichen SFR.

>> Senden Sie hier eine Email zum Schaden<<

Mein Neujahrsvorsatz 2022

Meinen Grundsatz weiter verfolgen:
“Biete nur die Versicherungen/Tarife an, für die Du dich in der gleichen Situation auch entscheiden würdest.”

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