Räum- und Streupflicht – Wer braucht welchen Versicherungsschutz?

Wohneigentümer:

  • Private Haftpflichtversicherung reicht aus, wenn sie selbst auf dem Grundstück wohnen.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Wohnungseigentümergemeinschaften oder nicht selbst bewohnten/vermieteten Immobilien.

Mieter, die zum Winterdienst verpflichtet sind, sollten unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung haben. Verunfallt z.B. ein Passant auf einer nicht-geräumten Fläche, sind u.U. Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld zu zahlen.

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