Risikoleben – Todesfallabsicherung

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Versichert ist der eingetretene Todesfall. Einige Versicherer bieten mittlerweile auch vorgezogene Todesfallleistung bei schweren Erkrankungen an. Dann kann das Geld noch zu Lebzeiten ausgezahlt werden, wenn das mit einer absehbar geringen Lebenserwartung verbunden ist.

Bedarf haben Personen die durch einen Todesfall, ein finanzielles Risiko auffangen müssen.

Beispiele können z.B. die Finanzierung eines Eigenheim oder die Absicherung von kleinen Kindern sein.
Ebenso können sich Geschäftspartner einer Firma gegenseitig absichern.

Beiträge richten sich in der Regel nach der gewünschten Todesfallsumme, Eintrittsalter, Raucher/NR sowie der/dem Laufzeit/Endalter. Hobbys wie z. B. Klettern, Tauchen, Motorrad fahren oder Angaben zum Angaben zum Familienstatus sowie der beruflichen Ausbildung haben ebenfalls meist Einfluss auf den Beitrag. Angebote und Vergleiche können Sie hier rechnen.

Lücken sind meist zu niedrige Todesfallsummen oder zu kurze Laufzeiten.

Alternativ, falls aus gesundhitlichen Gründen keine Risikolebensversicherung zu bekommen ist, wäre eine Sterbegeldversicherung zu empfehlen, die ohne Gesundheitsfragen zu bekommen ist und im Todesfall zumindest Kosten bis ca. 15.000 € absichern kann.

Meine Tipps für Sie:

  • Netto* bzw. Tarif*- und Tarifbeiträge vergleichen
  • Leistungsunterschiede der Tarife sind i.d. Regel eher untergeordnet zu betrachten
  • Für Berufseinsteiger, Existenzgründer und junge Familien, können sich Tarife eignen, die durch jährliche Neukalkulation, dem Alter entsprechend, in den ersten 10-20 Jahren besonders niedrig sind, aber später dann teurer werden
  • Extras in Tarifen können Anpassung der Leistung (Nachversicherungsgarantien) zu bestimmten Anlässen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Dazu können etwa Heirat, Geburt oder Adoption von Kindern, der Bau oder Kauf selbst genutzter Immobilien, Gehaltserhöhungen, Studienabschluss oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zählen. Vorteil: Auch wenn Sie im Versicherungsverlauf kränker geworden sind, können Sie Ihren Versicherungsschutz im vereinbarten Rahmen aufstocken.
  • Sondertarife im Rahmen einer:
    Baufinanzierung
    (innerh. 6 Mon.).
    Junge Leute und Eltern (innerh. 6 Mon. nach Geburt)
    Praxis- oder Kanzleigründung (innerh. 6 Mon.)

    Hier sind deutlich vereinfachte Gesundheitsfragen bzw. nur eine kurze Gesundheitserklärung notwendig und keine Fülle von Gesundheitsfragen. Insbesondere bei Vorerkrankungen ein großer Vorteil.

    Ein Beispiel dazu:
    Hiermit erkläre ich:
    – dass ich zur Zeit voll arbeitsfähig bin und dass ich in den letzten 2 Jahren nicht länger als 4 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig war und

    – dass in diesem Zeitraum auch keine der folgenden Erkrankungen bei mir festgestellt oder behandelt wurden: Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs,
       Schlaganfall, Nierenversagen, Diabetes und Lebererkrankungen, psychische Erkrankungen, HIV-Infektion/AIDS.

*Nettobeitrag oder auch Zahlbeitrag genannt, ist der Bruttobeitrag abzügl. Überschüsse. Da es sich um keinen Sparvertrag handelt, werden die Überschüsse gleich vom Bruttobeitrag abgezogen. Oftmals ist die Nettobeitrag extrem niedriger als der Bruttobeitrag. Beschten Sie, das der Nettobeitrag sich bis zum Bruttobeitrag angleichen könnte.

Fragebogen Risikoleben
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