Versichert sind die nachfolgend bezeichneten, fachmännisch eingesetzten oder montierten
a) Gebäudeverglasungen: Glas- oder Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten,
Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Abdeckungen von Sonnenkollektoren sowie Glasbausteine; Profilbaugläser, künstlerisch bearbeitete Gläser, Blei- und
Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung, transparentes Glasmosaik, Elektrolyt- oder Eloxalverglasungen, Glas- oder Kunststoffscheiben von privat
genutzten Gewächshäusern, Garten- und Gerätehäuschen oder Schwimmhallen auf dem Versicherungsgrundstück, Lichtkuppeln aus Kunststoff.
b) Mobiliarverglasungen: Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen; Stand-, Wand- und Schrankspiegeln; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen,
Elektro- und Gasgeräten. Glaskeramik-Kochflächen; Aquarien / Terrarien, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten, transparentes Glasmosaik.
Ausgenommen von der Versicherung sind:
Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, Beleuchtungskörper, Hohlkörper, optische Gläser (z.B. Brillengläser) und Handspiegel.
Schäden an nicht aus Glas bestehenden Teilen von Blei-, Eloxal-, Messingverglasungen oder transparentem Glasmosaik, wenn nicht gleichzeitig ein
ersatzpflichtiger Schaden durch Zerbrechen an der zugehörigen Scheibe vorliegt und entweder beide Schäden auf derselben Ursache beruhen oder der Schaden
an der Scheibe den anderen Schaden verursacht hat. Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch die normale Abnutzung, Fabrikationsoder
Verglasungsfehler undicht (Kondensationsbildung im Scheibenzwischenraum) geworden sind.
Bedarf könnte man haben, wäre aber in den meisten Fällen kein existenzbedrohendes Risiko.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alle fest mit ihm verbundenen Teile wie auch Fenster gegen Feuer, Leitungswasser Sturm und Hagel. Wenn durch einer dieser Ereignisse, ein Fenster beschädigt wird, fällt dieser Glasschaden in den Leistungsbereich der Gebäudeversicherung.
Beispiele sind ein Glasbruch im Fenster, in Form eines Risses oder ein heißer Topf der aus Versehen auf die Glaskeramikkockfläche fällt und die Kochfläche gebrochen ist.
Lücken im Versicherungsschutz gibt es eher selten, da die Bedingungen meist sehr ähnlich sind.
Beiträge richten sich nach der Glasfläche, Wohnfläche oder sind feste Beträge.
Meine Tipps für Sie: Maklerkonzept der Domcura (Versicherer: Barmenia, Baloise und Rhion)
150m² Wohnfläche: 44,98 € (bzw. 40,48 € ö.D.) brutto p.a.