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Hinweis: “Die Beste” Versicherung gibt es nicht, sondern nur den für Sie passenden Tarif, gemäß Ihren Anforderungen (Leistungen/Preis).
Allgemeine Infos zur Wohngebäudeversicherung
Versichert ist alles was fest mit dem Gebäude verbunden ist. Schäden durch Feuer, Blitz, Leitungswasser, Sturm und Hagel bilden in der Regel die Grundlage einer Gebäudeversicherung. Weitere Grundstücksbestandteile wie z.B. Hundehütte, Müllbox, Gerätehaus, ect. sind meist mitversichert. Garagen oder Carports sollten mitversichert werden.
Bedarf hat jeder, denn die meisten Häuser sind finanziert und die Banken verlangen eine solche Versicherung. Darüber hinaus ist der Erwerb eines Hauses, meist die teuerste Anschaffung im Leben und die sollte entsprechend abgesichert sein.
Beispiele sind Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementargefahren.
Beiträge richten sich dem Wert des Hauses, der Wohnfläche und der PLZ des Wohnort. Es kann aber auch die Straße und die HsNr. von Bedeutung sein.
Ausstattung und weitere Einschüsse wie Glas oder Elementargefahren sind ebenfalls entscheidend für den Beitrag.
Lücken in vielen Verträgen sind z.B. Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre (auf-, innerhalb-, außerhalb des vers. Gebäude bzw. Grundstück*), Aufräumkosten, Überspannungsschäden, Rauch-, Ruß- Seng- und Schmorschäden, grobe Fahrlässigkeit, Rückstauschäden und Andere sein.
Eine zu niedrige Versicherungssumme oder nicht richtig angegebene Wohnfläche, kann auch zu Abzügen bei Schadenzahlungen führen (Unterversicherung).
* Die Wasserleitung die das Eigenheim von Kunden versorgt, verläuft ab der Grundstücksgrenze 6 m auch auf öffentlichem Grund bis zum nächsten Verteiler. Bei der Herstellung der Wasserleitung musste der Kunde die Kosten für die Leitung, ab diesem Verteiler selber tragen. Ebenso müssten bei einem Rohrbruch dieser Leitung die Grabungsarbeiten, Behebung des Rohrbruches sowie die ggf. nötigen Asphaltierarbeiten durch den Kunden getragen werden. Daher ist es wichtig eine Zusatzdeckung für Leitungsrohre außerhalb des Grundstückes zu haben.
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- Achten Sie darauf den passenden Wert 1914* /Neubauwert bzw. die passende Wohn-/Nutzfläche anzugeben.
* Die Versicherungssumme wird nach dem ortsüblichen Neubauwert ermittelt – der in den Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt wird. Dieses Jahr war das letzte, in dem die Baupreise stabil und somit aussagekräftig waren. Mit Hilfe dieses fiktiven Gebäudeversicherungswertes 1914 hat man eine einheitlich Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes und damit auch des Beitrages geschaffen.
Beispiel:
27.000M Wert 1914 x 19,614 (Baupreisindex 2023) = 529.578,-€ Neubauwert
529.578,-€ Neubauwert : 19,614 (Baupreisindex 2023) = 27.000M Wert 1914
- Die Berechnung der Wohn-/Nutzfläche ist bei den Versicherern nicht einheitlich geregelt.
- Dachschrägen werden bei m²-Tarifen evtl. nicht oder nur zum Teil angerechnet, was sich u. U. deutlich auf den Beitrag auswirken kann (Interrisk: bis 2m Höhe nur zur Hälfte weniger 1m Höhe überhaupt nicht).
- Der Einschluss von Elementargefahren (z.B. Erdbeben, Überschwemmung, Starkregen, Erdsenkung, Erdrutsch Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) sollten in keinem Vertrag fehlen auch wenn nur einer der genannten Gefahren in Frage kommt, da der mögliche Schaden doch sehr groß sein kann (Beitrag ca. 50 – 100 € inkl. V-St. p.a.)
>> Check Naturgewalten in Ihrer Region << - Es kann von Vorteil sein die Gebäude- und Hausratversicherung beim gleichen Versicherer zu haben, weil es oft Schäden gibt, die beide Sparten betreffen und sich die Versicherer dann nicht die Leistungsfrage hin und her schieben. 5-10 % Kombirabatt kann es zusätzlich bedeuten, beide Sparten beim gleichen Versicherer zu haben.
- Rabatt von bis zu 25%, bei Einschluss einer Selbstbeteiligung im Schadenfall von z.B. 250 – 500 €. Vergleichweise können Sie hier Ihre Kfz-Kasko heranziehen, in der meist auch seine SB enthalten ist.
- Einen Schadenfreiheitsrabatt bieten einige Versicherer an (Ihr Beitragsvorteil bis zu 25%).
- Achten Sie darauf den passenden Wert 1914* /Neubauwert bzw. die passende Wohn-/Nutzfläche anzugeben.
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Nicht im Online-Vergleichen weil Sondertarif:
>> AAG Gebäude Vollkasko << Sondertarif nicht in Vergleichsrechnern + Allgefahrendeckung ohne “Wenn und Aber” + Wohnflächentarif + Beitragsstabil seit 1999!!!! + grobe Fahrlässigkeit bis 100 % + keine Mindestwindstärke bei Sturm |
Beispiel Hennef 135m² Wfl: >> Online-Anfrage << |