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Allgemeine Infos zur Privat-Haftpflichtversicherung

Versichert sind unter anderem Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Haftpflicht hat auch eine indirekte Rechtsschutzfunktion gegen an Sie gestellte Haftpflichtforderungen.

Bedarf hat jeder, denn gemäß § 823 BGB haftet jeder für verschuldete (bei der Gefährdungshaftung auch für unverschuldete) Drittschäden. Bei der Haftpflicht besteht keine Summenbegrenzung! Der Schädiger haftet mit seinem gesamten Vermögen

Beispiel für die Privathaftpflicht:
• der Radfahrer, der den Fußgänger verletzt
• der Grundstückseigentümer, der der Gehweg nicht von Schnee geräumt hat
• der 9-Jährige, der im Gartenhaus der Nachbarn zündelt

Angebote variieren je nach Lebenssituation und Leistungsmerkmalen ab ca. 40,-€ bis ca. 170,-€ jährlich.

Lücken in vielen Verträgen sind z.B.:
• fehlende Ausfalldeckung (wenn der Schädiger keine eigene Haftpflicht hat und zahlungsunfähig ist)
• Deliktunfähigkeitsklausel bei Kindern unter 7 Jahren (oft nicht vorhanden oder Summen viel zu niedrig)
• Be- und Entladeschäden *
• Internetschäden
• Schlüsselverlust (berufliche und Mietwohnung)
• ehrenamtliche oder nebenberufliche Tätigkeiten
• gemietete und geliehene Gegenstände
• unbebaute Grundstücke
• Mallorca-Deckung
• und Weiteres …

* Beschädigen eines fremden Kfz auf einem Parkplatz beim Be- und Entladen, fällt i.d.R. in den Bereich der Kfz-Versicherung, ist also kein Bestandteil der Privathaftpflicht (Benzinklausel).
Die Kfz-Haftpflicht zahlt also den Schaden,  Schadenfreiheitsrabatt gelt verloren und Sie zahlen einen Mehrbeitrag ist in den kommenden Jahren.Lösung: Be- und Entladeschäden in der Privathaftpflicht einschließen, ggf. mit Ausgleich des des Kfz-Mehrbeitrag der Folgejahre.

Meine Tipps für Sie:
• Entscheidend ist nicht der Preis, sondern ein auf Preis-Leistung passendes Angebot. Teuer ist nicht immer gleich besser!
• Achten Sie z.B. auf die unter “Weitere Infos” genannten Lücken und bei Bedarf eine entsprechende Diensthaftpflicht.
• Da sich die Lebensumstände eines Jeden ändern können, ist auch der einmal geschlossene Vertrag regelmäßig zu prüfen und ggf. anzupassen – z.B. Kinder, Hausbau, Ehrenamt, … .

Einige Top-Highlights können sein:

  • Besitzstandsgarantie (inkludiert alle Leistungen des unmittelbaren Vorvertrages)
  • Erweiterte Vorsorge/Best-Leistungsgarantie (höchstmöglichen Leistungen des deutschen Versicherungsmarktes)
  • Pro-Aktive Schadenregulierung (im Schadenfall recherchiert der Versicherer automatisch, ob es Mitbewerber gibt, die für diesen konkreten Fall Versicherungsschutz bieten, wenn nicht im Leistungsumfang des eigentlichen Versicherers)

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