Archiv:2016

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Arbeitsunfall auf dem Weg zum Klo?
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Karneval und Versicherungen
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Räum- und Streupflicht – Wer braucht welchen Versicherungsschutz?

Arbeitsunfall auf dem Weg zum Klo?

Ein Mann kam während einer Dienstreise in seinem Hotelzimmer zu Fall.
Beim nächtlichen Gang zur Toilette, verfing er sich mit den Füßen im Bettüberwurf und kam zu Fall. Dabei zog er sich einen Bruch des ersten Lendenwirbelkörpers zu.
Der Mann erhält keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung!
Das hat das Sozialgericht Detmold mit Urteil vom 5. November 2015 entschieden (S 31 U 427/14).

Kaum zu glauben aber darum kann eine private Unfallversicherung wichtig sein.

Karneval und Versicherungen

Bunte Verkleidungen, viel Musik, ausgelassene Stimmung und ein Gläschen in der Hand.Figuren, Weiberfastnacht, Fastnacht, Krawatte abschneiden
Feiern, Alkohol und dann Auto fahren passt nicht zusammen! Kommt es zu einem Unfall, kann der Kasko-Versicherer die Leistung verweigern, wenn Alkohol im Spiel war. Das Unfallopfer wird in jedem Fall von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt. War der Unfallverursacher alkoholisiert, kann der Versicherer ihn bis zu 5.000 Euro Regress nehmen.
Das Fahrrad ist keine Alternative für betrunkene Autofahrer!

Für Schäden die Sie Anderen, außerhalb des Autos hinzufügen, ist die Privathaftpflicht zuständig.

Die private Unfallversicherung tritt dann ein, wenn Sie selbst dauerhaft eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleiden. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur auf direktem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle.

Räum- und Streupflicht – Wer braucht welchen Versicherungsschutz?

Wohneigentümer:

  • Private Haftpflichtversicherung reicht aus, wenn sie selbst auf dem Grundstück wohnen.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Wohnungseigentümergemeinschaften oder nicht selbst bewohnten/vermieteten Immobilien.

Mieter, die zum Winterdienst verpflichtet sind, sollten unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung haben. Verunfallt z.B. ein Passant auf einer nicht-geräumten Fläche, sind u.U. Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld zu zahlen.

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