Kategorie:Haftpflicht

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Beitragserhöhung Haftpflicht 2018 (AHB-Anpassung)
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Mini-Flug-Drohnen werden zum Freizeitspaß
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Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit
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Sturm- und Hagelschäden nach aktuellem Unwetter

Beitragserhöhung Haftpflicht 2018 (AHB-Anpassung)

Beitragserhöhung Haftpflicht 2018 (AHB-Anpassung)

Seit 2015 gab es bei den Haftpflichtversicherungen keine Beitragsanpassung mehr.
Wie jedes Jahr, prüft ein unabhängiger Treuhänder jährlich, wie sich die durchschnittliche Veränderung der Schadenzahlungen aller Versicherer, in den vergangenen 12 Monaten entwickelt hat. Diese Prüfung ergab eine durchschnittliche Veränderung der Schadenzahlungen um +13,6%.
Durch die vorgeschriebene Abrundung auf die nächstniedrigere, durch 5 teilbare Zahl, ergibt sich eine mögliche Erhöhung des Beitrages um 10%.
Dieser Erhöhung folgen die meisten Anbieter, einige jedoch nur mit 5%, zu nächsten Hauptfälligkeit an 01.07.2018.

Was können Sie tun?
Sie könnten Ihren Vertrag kündigen. Doch beachten Sie bitte:

  • auch andere Versicherer eine entsprechende Anpassung vornehmen
  • evtl. Vorschäden bei einem Wechsel eine Rolle spielen
  • der neue Vertrag ein für Sie entsprechendes Leistungspaket beinhalten sollte

Vergleiche rechnen Sie gerne hier.

Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an!

Mini-Flug-Drohnen werden zum Freizeitspaß

Für sämtliche derartige Flugobjekte, die unter freiem Himmel betrieben werden, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut Pflicht.
Deshalb, am besten vor Inbetriebnahme des neuen Spielzeugs, mit ihrer Versicherung klären, inwieweit die derzeitige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt.
In guten und aktuellen Tarifen, kann das Risiko der privaten Nutzung, von Flugobjekten deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt , mitversichert sein.

Für Geräte mit mehr als 5 kg Gewicht müssen Modellflugzeug-Piloten in jedem Fall eine spezielle Haftpflichtdeckung für Luftfahrzeuge abschließen.

Schäden können z. B. entstehen, wenn eine Drohne:

  • Menschen verletzt
  • einen PKW beschädigt
  • in eine Stromleitung fliegt

Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit

Da sich derzeit viele Bürger, im Rahmen der Flüchtlingssituation privat engagieren, ist auch das Thema im Rahmen einer Privathaftpflicht. In den meisten “TOP-Konzepten” ist dieser Einschluss mittlerweile automatisch mitversichert.

Öffentlich/hoheitliche bzw. wissenschaftliche/soziale Ämter oder Tätigkeiten sind jedoch ausgeschlossen, wie z.B. Schöffe, Laienrichter, freiwillige Feuerwehr, Betriebs- oder Personalrat.

Prüfen Sie dazu Ihren Vertrag, sollten Sie sich nicht sicher sein.

Sturm- und Hagelschäden nach aktuellem Unwetter

Die meisten Fälle betreffen die Teilkasko beim Kfz oder die Gebäudeversicherung.

Aufgrund der Vielzahl von Schäden kann sich die Bearbeitung des Schadens verzögern.
Gutschter, Dachdercker, Glaser, Rollladen-Facharbeiter, arbeiten auf Hochtouren!
Ich bitte daher um Verständnis.

Gebäudeversicherung:
Zur schnellen Bearbeitung Ihres Schaden, senden Sie bitte folgende Unterlagen per Email zu:
• Schadenbilder
• Auflistung der beschädigten Dinge
   Schadenaufstellung (für das Ausfüllen von Hand)    
   Schadenaufstellung (für das Ausfüllen am PC)
• Kostenvoranschlag
• kurze Schadenschilderung

Kfz-Versicherung:
Bei der Vielzahl der Kfz-Schäden werden in den meisten Fällen Besichtigungstermine mit Ihnen vereinbart.
Der Versicherer oder ein Gutachter melden sich dazu.
Ein Kostenvoranschlag und Bilder sind daher erstmal nicht notwendig.

Zur Erfüllung Ihrer Schadenminderungspflicht veranlassen Sie bitte alle ggfs. notwendigen Notreparaturen.
Ansonsten bedarf eine Reparatur der Schadenfreigabe der Versicherungsgesellschaft oder dessen Beauftragten.
Die Gesellschaft oder ein Beauftragter der Gesellschaft das Recht hat, den Schaden nach Höhe und Umfang zu prüfen. Daher bitte beschädigte Sachen aufzubewahren.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, geht die Schadenbearbeitung in der Regel schnell.
Bitte prüfen Sie, ob Ihrem Vertrag evtl. eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, die dann von der Schadenzahlung abgezogen wird.
In der Teilkasko beim Kfz findet keine Hochstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse statt.

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