Herzlich
willkommen!

Das Ziel einer guten Beratung ist es,

nicht den billigsten,

sondern einen passenden und leistungsstarken Versicherungsschutz zu finden!

     Klaus Braun
Versicherungsmakler


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Seit über
29 Jahren
für meine
Kunden tätig.

Liebe Kunden/innen, das Büro ist aus gesundheitlichen Gründen leider nicht besetzt.  
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit direkt an Ihre Vertragspartner/Versicherer. Vielen Dank für Ihr Verständnis! 
Bleiben Sie gesund und alles Gute für das Jahr 2026!
Ihr Versicherungsmakler Klaus Braun

1
Karneval und Versicherungen
2
Räum- und Streupflicht – Wer braucht welchen Versicherungsschutz?
3
Frohe Weihnachten
4
Staatliche Riester-Zulage noch rückwirkend für 2013!
5
Mini-Flug-Drohnen werden zum Freizeitspaß
6
Ihre Kfz-Versicherung

Karneval und Versicherungen

Bunte Verkleidungen, viel Musik, ausgelassene Stimmung und ein Gläschen in der Hand.Figuren, Weiberfastnacht, Fastnacht, Krawatte abschneiden
Feiern, Alkohol und dann Auto fahren passt nicht zusammen! Kommt es zu einem Unfall, kann der Kasko-Versicherer die Leistung verweigern, wenn Alkohol im Spiel war. Das Unfallopfer wird in jedem Fall von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt. War der Unfallverursacher alkoholisiert, kann der Versicherer ihn bis zu 5.000 Euro Regress nehmen.
Das Fahrrad ist keine Alternative für betrunkene Autofahrer!

Für Schäden die Sie Anderen, außerhalb des Autos hinzufügen, ist die Privathaftpflicht zuständig.

Die private Unfallversicherung tritt dann ein, wenn Sie selbst dauerhaft eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleiden. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur auf direktem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle.

Räum- und Streupflicht – Wer braucht welchen Versicherungsschutz?

Wohneigentümer:

  • Private Haftpflichtversicherung reicht aus, wenn sie selbst auf dem Grundstück wohnen.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Wohnungseigentümergemeinschaften oder nicht selbst bewohnten/vermieteten Immobilien.

Mieter, die zum Winterdienst verpflichtet sind, sollten unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung haben. Verunfallt z.B. ein Passant auf einer nicht-geräumten Fläche, sind u.U. Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld zu zahlen.

Staatliche Riester-Zulage noch rückwirkend für 2013!

Wer sich die staatliche Riester-Zulage noch für das Jahr 2013 nicht entgehen lassen will, muss bis 31.12. handeln (d. h. der Antrag muss zu diesem Termin bei Ihrem Anbieter eingegangen sein)!
Für 2014 sollte der der Antrag bis spätestens 31.12.2016 eingereicht werden.
Der Zulagen-Antrag kann beim Anbieter angefordert werden oder Sie nutzen den jährlichen Fragebogen Ihres Anbieters.

So erhalten Sie die max. Zulagen:

Grundzulage: 154,-€
4 % Ihres Vorjahreseinkommens* (mindestens 60 EUR; höchstens jedoch 2.100 EUR inkl. staatlicher Zulagen)
* Rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr, abzüglich Zulagen.

Kinderzulage/n: 185 EUR/300 EUR*  
* Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 EUR.

Beispiel:
4 % Ihres Vorjahreseinkommens abzügl. der Zulagen = zu zahlender Beitrag
40.000,-€ : 100 * 4 = 1.600€ – 154,-€ – 2x 300,-€ = 846,-€ : 12 Mon. = 70,50€ mtl. Beitrag und 754,-€ Jahreszulage vom Staat.

Mini-Flug-Drohnen werden zum Freizeitspaß

Für sämtliche derartige Flugobjekte, die unter freiem Himmel betrieben werden, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut Pflicht.
Deshalb, am besten vor Inbetriebnahme des neuen Spielzeugs, mit ihrer Versicherung klären, inwieweit die derzeitige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt.
In guten und aktuellen Tarifen, kann das Risiko der privaten Nutzung, von Flugobjekten deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt , mitversichert sein.

Für Geräte mit mehr als 5 kg Gewicht müssen Modellflugzeug-Piloten in jedem Fall eine spezielle Haftpflichtdeckung für Luftfahrzeuge abschließen.

Schäden können z. B. entstehen, wenn eine Drohne:

  • Menschen verletzt
  • einen PKW beschädigt
  • in eine Stromleitung fliegt

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