Kategorie:Allgemein

1
Unfallversicherung – “ungeschickte” Eigenbewegung
2
Gesetzlicher Garantiezins auf Rentenleistungen sinkt erneut
3
Was nützt die eigene Haftpflichtversicherung, wenn andere keine haben?
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Arbeitsunfall auf dem Weg zum Klo?
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Karneval und Versicherungen
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Räum- und Streupflicht – Wer braucht welchen Versicherungsschutz?

Unfallversicherung – “ungeschickte” Eigenbewegung

Wer bei der Reparatur eines Zaunes einen Schritt macht, um das Herabfallen eines Bauteils zu verhindern und sich dadurch das Knie verdreht, erleidet mangels äußerer Einwirkung keinen versicherten Unfall. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (OLG Frankfurt, 02.06.2015 – 15 U 214/14).

Achten Sie daher auf den Einschluss von “Eigenbewegungen” in Ihrer Unfallversicherung. Denn bei einer “normalen” Unfallversicherung gilt folgende Definition:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Aktuelle Tarife vergleichen können Sie hier.

Gesetzlicher Garantiezins auf Rentenleistungen sinkt erneut

Ab dem 01.01.2017 sinkt der gesetzliche Garantiezins (Höchstrechnungszins) von 1,25 % auf 0,90 %.
Die Senkung des Zinssatzes hat erhebliche Auswirkungen auf die garantierten Rentenleistungen sowie die Brutto- und Nettobeiträge bei Neuverträgen.

Diese Produkte sind hier u. a. betroffen: 
– Berufsunfähigkeitsversicherungen
– klassische Rentenversicherungen
– fondsgebundene Rentenversicherungen
– Risikolebensversicherungen
– Pflegerentenversicherungen

Was nützt die eigene Haftpflichtversicherung, wenn andere keine haben?

Ca. 15 % der Haushalte in Deutschland haben keine private Haftpflichtversicherung, zeigt eine Analyse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Eine Haftpflicht schützt Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen, wenn sie Anderen einen Schaden zufügen.
Was aber, wenn jemand geschädigt wird und der Schädiger keine Haftpflichtversicherung besitzt?

Eine Forderungsausfalldeckung in der eigenen Haftpflichtversicherung, kann diese Lücke schließen und deckt fremdverschuldete Haftpflichtschäden in der eigenen Haftpflichtpolice mit ab, sollte der Schädiger keine Haftpflichtversicherung haben und wenn bei diesem keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

 

 

Arbeitsunfall auf dem Weg zum Klo?

Ein Mann kam während einer Dienstreise in seinem Hotelzimmer zu Fall.
Beim nächtlichen Gang zur Toilette, verfing er sich mit den Füßen im Bettüberwurf und kam zu Fall. Dabei zog er sich einen Bruch des ersten Lendenwirbelkörpers zu.
Der Mann erhält keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung!
Das hat das Sozialgericht Detmold mit Urteil vom 5. November 2015 entschieden (S 31 U 427/14).

Kaum zu glauben aber darum kann eine private Unfallversicherung wichtig sein.

Karneval und Versicherungen

Bunte Verkleidungen, viel Musik, ausgelassene Stimmung und ein Gläschen in der Hand.Figuren, Weiberfastnacht, Fastnacht, Krawatte abschneiden
Feiern, Alkohol und dann Auto fahren passt nicht zusammen! Kommt es zu einem Unfall, kann der Kasko-Versicherer die Leistung verweigern, wenn Alkohol im Spiel war. Das Unfallopfer wird in jedem Fall von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt. War der Unfallverursacher alkoholisiert, kann der Versicherer ihn bis zu 5.000 Euro Regress nehmen.
Das Fahrrad ist keine Alternative für betrunkene Autofahrer!

Für Schäden die Sie Anderen, außerhalb des Autos hinzufügen, ist die Privathaftpflicht zuständig.

Die private Unfallversicherung tritt dann ein, wenn Sie selbst dauerhaft eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleiden. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur auf direktem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle.

Räum- und Streupflicht – Wer braucht welchen Versicherungsschutz?

Wohneigentümer:

  • Private Haftpflichtversicherung reicht aus, wenn sie selbst auf dem Grundstück wohnen.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Wohnungseigentümergemeinschaften oder nicht selbst bewohnten/vermieteten Immobilien.

Mieter, die zum Winterdienst verpflichtet sind, sollten unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung haben. Verunfallt z.B. ein Passant auf einer nicht-geräumten Fläche, sind u.U. Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld zu zahlen.

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