Kategorie:Allgemein

1
Räum- und Streupflicht – Wer braucht welchen Versicherungsschutz?
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Frohe Weihnachten
3
Staatliche Riester-Zulage noch rückwirkend für 2013!
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Riester-Zulage bis 31. Dezember beantragen …
5
Weihnachtszeit ist Glühweinzeit
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Privathaftpflichtversicherung: Neue Verträge schützen besser

Räum- und Streupflicht – Wer braucht welchen Versicherungsschutz?

Wohneigentümer:

  • Private Haftpflichtversicherung reicht aus, wenn sie selbst auf dem Grundstück wohnen.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Wohnungseigentümergemeinschaften oder nicht selbst bewohnten/vermieteten Immobilien.

Mieter, die zum Winterdienst verpflichtet sind, sollten unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung haben. Verunfallt z.B. ein Passant auf einer nicht-geräumten Fläche, sind u.U. Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld zu zahlen.

Staatliche Riester-Zulage noch rückwirkend für 2013!

Wer sich die staatliche Riester-Zulage noch für das Jahr 2013 nicht entgehen lassen will, muss bis 31.12. handeln (d. h. der Antrag muss zu diesem Termin bei Ihrem Anbieter eingegangen sein)!
Für 2014 sollte der der Antrag bis spätestens 31.12.2016 eingereicht werden.
Der Zulagen-Antrag kann beim Anbieter angefordert werden oder Sie nutzen den jährlichen Fragebogen Ihres Anbieters.

So erhalten Sie die max. Zulagen:

Grundzulage: 154,-€
4 % Ihres Vorjahreseinkommens* (mindestens 60 EUR; höchstens jedoch 2.100 EUR inkl. staatlicher Zulagen)
* Rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr, abzüglich Zulagen.

Kinderzulage/n: 185 EUR/300 EUR*  
* Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 EUR.

Beispiel:
4 % Ihres Vorjahreseinkommens abzügl. der Zulagen = zu zahlender Beitrag
40.000,-€ : 100 * 4 = 1.600€ – 154,-€ – 2x 300,-€ = 846,-€ : 12 Mon. = 70,50€ mtl. Beitrag und 754,-€ Jahreszulage vom Staat.

Riester-Zulage bis 31. Dezember beantragen …

Ob Sie die volle Zulage bekommen haben, stellen Sie ganz einfach fest, wenn Sie auf den jährlichen Bescheid Ihres Anbieters sehen.
154,- Euro Grundzulage im Jahr plus 185,- Euro für jedes Kind (300,- Euro für jedes von 2008 an geborene Kind).
Wenn Sie das nicht drin stehen haben, schöpfen Sie nicht die volle Rendiete aus Ihrem Vertrag.
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, können Sie jährlich 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlen.
Hiervon abgezogen die o. g. Zulagen.
Die Zulage kann für 2 Jahre rückwirkend beantragt werden.

 
 

Weihnachtszeit ist Glühweinzeit

Ein Glühwein.
Swei Glühwein.
Rei Lühwei.
Hie Hühei.
Flünei.
Snlwln.

Und dann passiert ein Unfall.
Sie rutschen aus und fallen auf den Rücken.
Es wird eine Rückenschädigung von 65% festgestellt.

Viele Tarife zahlen bei Bewusstseinsstörungen durch Alkohol nicht. Sie erhalten u. U. KEINE Leistung!

Auch der sogenannte Mitwirkungsanteil spielt eine entscheidende Rolle.
Aufgrund eines bereits vorliegenden degenerativen Bandscheibenvorfalls, wird bei einem Unfall ein Mitwirkungsanteil von 35 Prozent festgestellt.
Es erfolgt daher eine Kürzung des Invaliditätsgrades um 35 mal 65% gleich 22,75%.

Die zur Berechnung der Versicherungsleistungen zugrunde gelegte Invalidität beträgt nunmehr nur 42,25% (65% abzügl. 22,75% = 42,25%). Gute Tarife verzichten erst ab 40% oder mehr, auf die Anrechnung der Mitwirkung von bestehenden Krankheiten (bis 100% möglich).

Unter Berücksichtigung des Mitwirkungsanteils, können sich hier schnell Leistungsunteschiede  von z.B. 50.000,-€ bis 200.000,- € zusammenkommen.

Wichtigster Baustein jeder Unfallversicherung ist die Invaliditätssumme.
Liegt ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vor, so wird die Versicherungsleistung entsprechend der Gliedertaxe und dem Invaliditätsgrad bestimmt.

Worauf Sie sonst noch achten sollten.

Privathaftpflichtversicherung: Neue Verträge schützen besser

Stiftung Warentest hat 235 Familientarife von 73 Privathaftpflichtversicherern untersucht.

Es gibt viele neue Angebote mit verbesserten Leistungen, weil die Versicherer in einem Wettbewerb stehen. Wer noch keine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen, denn sie deckt die Schäden gegenüber Dritten ab.

Wer schon versichert ist, sollte vielleicht wechseln, denn es gibt viele Angebote mit diversen Zusatzleistungen.
Verträge, die schon 5 oder mehr Jahre alt sind, bieten zuweilen erheblich weniger Schutz als aktuelle Angebote.

Hier einige Beispiele:

  • Ausfalldeckung (teilw. ohne Mindestschadenhöhe)
  • Schäden aus Gefälligkeitshandlungen
  • Beschädigung, Vernichtung, Verlust fremder gemieteter oder geliehener Sachen
  • Photovoltaikanlagen inkl. Einspeisung von Strom ins öffentl. Stromnetz
  • Innovationsgarantie bei zukünftigen Leistungsverbesserungen
  • Kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall !!

Es muss deshalb auch nicht teurer werden. Das Preisniveau hat sich trotz des verbesserten Schutzes nicht geändert.

 

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